Anfrage vom 05/19/2003
Nr. 132/2003

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Löffler Reinhard (CDU), Schmid Roland (CDU), Barg Stefan (CDU), Kirchner Oliver (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU)
Betreff

Bebauungsplan Furtwängler-/Bauernwaldstraße S-Botnang Bo 100

Die Verwaltung hat für das ehemalige Gelände des Gärtnereibetriebes Gölz in Stuttgart-Botnang ein Wettbewerb ausgeschrieben, um die städtebauliche Entwicklung des Areals voranzutreiben unter Einbeziehung der Hanglage vom Vivaldiweg zur Furtwänglerstraße. Ziel der Planung war es, in Anlehnung an die Baustrukturen und Nutzungsdichten der angrenzenden Bestandsgebiete 2-geschossige Reihen- bzw. Doppelhäuser auf den Flurstücken 716/4 bis 716/8, 716/11 bis 716/15 und 716/17 bis 716/21 zu schaffen, sowie an dem Randgebiet entlang der Furtwänglerstraße Wohngebäude mit 3 - 4 Normalgeschossen mit einer “Traufhöhe” von 13 m gemessen vom Straßenniveau zu bauen. Dies wurde vom Bezirksbeirat Botnang und dem Ausschuss für Umwelt und Technik mehrheitlich unterstützt.

Die natürliche Hanglage zwischen Vivaldiweg und der Furtwänglerstraße wurde zwischenzeitlich durch die Aufschüttung eines künstlichen Erdwalls um 2 m erhöht und damit nivelliert. Die Anwohner der Flurstücke 722/4 und 720/4 blicken nunmehr auf eine 2 m hohe Böschung, auf die optisch aber eine 4-geschossige Bebauung kommen werden, obwohl planerisch nur eine 2-geschossige Bebauung zulässig sein soll. Diese “Optik” erklärt sich dadurch, dass die Kellergeschosse nur zum Teil in die Erde eingelassen,
2 Vollgeschosse daraufgesetzt werden und als Ausnahme ein weiteres zurückgesetztes Geschoss gebaut werden darf. Das geplante Wohngebäude entlang der Furtwänglerstraße soll 4 Stockwerke sowie ein zurückgesetztes Stockwerk mit zusätzlichen Aufbauten für Kamin und Fahrstuhlüberfahrt erhalten, so dass die Gesamthöhe vom Straßenniveau gemessen ca. 15 m erreichen würde.

Wir fragen die Stadtverwaltung:

1. Ist die Aufschüttung und die Bebauung mit Reihenhäuser mit “optisch” vier Stockwerken noch mit den planerischen Zielen des Bebauungsplans Bo 100 vereinbar?

2. Sind nachbarrechtliche Rechtsmittel eingelegt worden oder sind solche zu erwarten, die die städtebauliche Zielsetzung erschweren?

3. Wie hat die Verwaltung gegebenenfalls auf die Einsprüche der Nachbarn reagiert?

4. Wie hoch werden die Gebäude entlang der Furtwänglerstraße, bezogen auf das Straßeniveau, und wurden die Gremien (der Bezirksbeirat Botnang und der Ausschuss für Umwelt und Technik) hierüber ausreichend informiert?




Dr. Reinhard Löffler Stefan Barg Roland Schmid




Oliver Kirchner Prof. Dr. Dorit Loos