Antrag und Anfrage vom 05/05/2009
Nr. 201/2009

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Golfplatz in Hofen - Schlag ins Leere?

Immer häufiger hören wir besorgniserregende Gerüchte um den Bau der Golf Driving-Range in Hofen. Trotz des schönen Frühlingswetters stehen die Bagger still und von einer Eröffnung demnächst kann keine Rede sein. Der städtebauliche Vertrag ist noch nicht unterschrieben, eine endgültige Baugenehmigung liegt noch nicht vor und die GmbH des Investors ist noch in Gründung.
Aufgrund unserer Recherchen hat das Amt für Umweltschutz auf Mängel bei der Entsorgung des Bauschutts hingewiesen und dem Investor die Auflage erteilt, für eine sachgemäße Entsorgung zu sorgen. Auch hat der Investor die Auflage bekommen, durch eine chemische Untersuchung die Unbedenklichkeit des Abraums und des Untergrundes feststellen zu lassen.
Wir finden diese Vorgänge mehr als ärgerlich, da auch nach den Vorstellungen der EU bis 2015 ein naturnaher Entwicklungszustand der Gewässer einschließlich des Uferbereichs hergestellt werden soll und somit das betreffende Gelände zur Auwald- und Auwiesen-Entwicklung oder zur Herstellung von Altarmen erforderlich ist. Der Vertreter des Amts für Umweltschutz stand genauso wie wir der Sache im Ausschuss für Umwelt und Technik kritisch gegenüber: die Driving-Range „ist und bleibt ein Fremdkörper in der Neckarlandschaft“. Zwischen dem geplanten IKoNE-Projekt zur Renaturierung und Neugestaltung des Neckarufers und den Ansprüchen für den Golfsport gebe es einen klaren Interessenkonflikt, da ein Teil der Flächen für das IKoNE-Projekt verloren gehe. Trotzdem wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik das Vorhaben genehmigt.


Wir fragen deshalb an:

1. Bis wann ist mit der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags zu rechnen?
2. Liegt eine Teilbaugenehmigung zum Abräumen vor? Wem wurde die erteilt?
3. Hat der Investor eine Frist für die Baufertigstellung gesetzt bekommen?
4. Bis wann muss der Investor die chemische Untersuchung des Abraums und des Untergrunds vorlegen?
5. Was geschieht solange mit der brach liegenden Baustelle?
6. Gibt es weitere Gründe für den Stillstand auf der Baustelle?




Die Verwaltung möge im Ausschuss für Umwelt und Technik noch vor der Sommerpause berichten.

Falls es absehbar ist, dass die Baustelle für längere Zeit brach liegt,


beantragen wir:

1. das Gelände von Bauschutt und Baugeräten zu räumen.
2. die brachliegende Fläche kostengünstig zu bepflanzen, bis eine Entscheidung gefallen ist. Es könnte beispielsweise auf einer dünnen Humusschicht eine Wildblumenwiese gesät werden.

Doris Peppler-Kelka Peter Pätzold Werner Wölfle