Anfrage vom 12/13/2004
Nr. 372/2004

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Soziale Grundsicherung - Aufwand und Ausländeranteil

Seit dem 01.01.2003 ist das Gesetzt über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) in Kraft. Der Zweck des Gesetzes besteht darin, für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder über 18 Jahre und voll erwerbsgemindert sind, eine eigenständige soziale Leistung zu schaffen.

Bei den über 64jährigen sind laut einer Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes fünfmal mehr Ausländer als Deutsche gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil leistungsberechtigt. Viele Ausländer, die diese Leistung erhalten, hatten während ihrer Erwerbsphase entweder sehr geringe Einkommen oder waren nur kurz erwerbstätig.

In Stuttgart gab es im Jahre 2003 insgesamt 2666 Fälle nach GSIG für Personen über 64 Jahre.

Wir fragen an:
  1. Wie hoch ist der Ausländeranteil in Stuttgart bei den o.g. Fällen?
  2. Wie hoch sind die Belastungen für den Stadthaushalt, bezogen auf Deutsche und Ausländer?
  3. Welche rechtlichen und administrativen Instrumente stehen zur Verfügung, um diese Einwanderungslasten z.B. durch Rückführung zu reduzieren?





Dieter Lieberwirth Dr. Rolf Schlierer
Gruppensprecher