Anfrage vom 02/17/2005
Nr. 51/2005

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Löffler Reinhard (CDU), Vetter Helga (CDU), Ripsam Iris (CDU), Dr. Nopper Klaus (CDU), Haug Marion (CDU), Uhl Reinhold (CDU), Dr. Unold Ilse (CDU)
Betreff

Auswirkung der elektronischen Gesundheitskarte auf das Klinikum Stuttgart

Ab dem 01. 01.2006 soll nach dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG-Gesundheitsmodernisierungsgesetz) flächendeckend in der Bundesrepublik für 70 Millionen GKV-Versicherte die Mitte der 90er Jahre eingeführte Krankenversicherungskarte durch eine elektronische Gesundheitskarte ersetzt werden. Die Karte wird die administrativen Daten des Versicherten enthalten, die Übermittlung des Rezepts in elektronischer Form ermöglichen und darüber hinaus geeignet sein, auf Wunsch des Versicherten Gesundheitsdaten verfügbar zu machen. Dazu gehören: Arzneimitteldokumentation, Notfalldaten, Patientenakte, Arztbriefe oder vom Versicherten selbst zur Verfügung gestellte Daten.

Die elektronische Gesundheitskarte soll die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern und die Patientenrechte stärken. Das Gesundheitssystem soll transparenter und durch papierlose Verwaltungsprozesse effizienter und kostensparender werden. Für die notwendige Vernetzung der am medizinischen Versorgungsgeschehen Beteiligten (Patient, Arzt, Klinik, Apotheke) schreibt das SGB V die Einführung einer Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur vor, die den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte ermöglicht. Notwendige Voraussetzung für die Schaffung einer einheitlichen Telematikinfrastruktur sind neben verbindlichen Rahmenarchitekturen die Interoperabilität zwischen medizinischen Informations- und Kommunikationssystemen und die Entwicklung einer verlässlichen Sicherheitsinfrastruktur.

Die Verwaltung ist zwar durch vielfältige Aufgaben im Klinikum (Neubau, mögliche neue Rechtsform, Einführung von Fallpauschalen etc.) stark gefordert. Das Projekt elektronische Gesundheitskarte ist jedoch die technische Grundlage für die Modernisierung des Gesundheitswesens. Bundesweit sind Testphasen angelaufen. Die Umsetzung in die Praxis wird fließend sein, ist aber an Fristen gebunden. Die Vorbereitung auf die elektronische Gesundheitskarte ist daher unerlässlich.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Hat die Verwaltung eine Arbeitsgruppe oder einen geeigneten Beraterstab eingerichtet, um die für die Einführung der Telematik im Gesundheitswesen erforderlichen Anwendungen/Infrastrukturen sowie die Prozesse zu identifizieren?

2. Welche Maßnahmen sind geplant?

3. Sind die bestehenden Krankenhausinformationssysteme geeignet, die anfallenden Prozesse im Krankenhaus (Behandlung, Abrechnung mit Kostenträgern, eRezept, eArztbrief, ePatientenakte etc.) unter Vorgabe des SGB V zu unterstützen? Sind Vorkehrungen für die Kündigung der Lizenz dieser Anwendungssoftware oder ihrer Migration geplant?

4. Bedarf es einer Neuanschaffung von Krankenhausinformationssystemen, Apothekensoftware und IT-Infrastruktur (Hardware). Wie hoch belaufen sich die Anschaffungskosten? Ist eine Finanzierung (Leasing) möglich? Sind die Mittel im Haushalt eingestellt, oder wird das Defizit dadurch vergrößert?





Dr. Reinhard Löffler Helga Vetter Iris Ripsam



Dr. Klaus Nopper Marion Haug Reinhold Uhl



Dr. Ilse Unold