Antrag vom 10/15/2004
Nr. 303/2004

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Standortsuche für Wertstoffhof Filder / Auslagerung der Firma Beilharz aus Degerloch

Im Interesse der zukünftigen Entwicklung des Stadtbezirks Degerloch ist es sehr wünschenswert, dass die Getränkegroßhandlung Beilharz aus dem Stadtgebiet heraus verlagert wird. In Frage kommt dafür zweifellos das Betriebsgelände der Firma Schauffele, das von dieser aus wirtschaftlichen Gründen zeitnah freigegeben wird. Auch das Interesse des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt (AWS) an dem genannten Gelände ist verständlich, weil der Wertstoffhof Filder zwingend notwendig ist. Die Elektronikschrottverordnung erfordert darüber hinaus künftig mit Sicherheit weitere Standorte für die Anlieferung der entsprechenden Abfallmengen.

Die Lösung beider Probleme (Stadtentwicklung in Degerloch und Wertstoffhof/-höfe) ist eine gleichwertige Aufgabe der Stadtverwaltung und des Gemeinderats. Aus diesem Grund sollten beide Fragen auch gleichzeitig einer Lösung zugeführt werden.

Es ist deshalb erfreulich, dass alle Fraktionen den Ehrgeiz haben, dieses Problem unter Zurückstellung von Einzel- bzw. Privatinteressen zu lösen. Der inzwischen vorliegende Antrag von Stadträten aus verschiedenen Fraktionen entspricht leider nicht den Vorgaben der Geschäftsordnung des Gemeinderats, wonach nur von Fraktionen Anträge zur Tagesordnung gestellt werden können (GOG §11(5). Im Interesse der Sache sollte er von der Verwaltung dennoch auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die SPD-Fraktion wird keine formalen Einwände erheben, weil auch wir an einer schnellen Entscheidung interessiert sind.

Die SPD-Fraktion möchte darüberhinaus zur Stanortfindung beitragen.

Wir beantragen deshalb:

Zusätzlich werden kurzfristig folgende Grundstücke, die im Besitz der Stadt sind, bzw. möglicherweise vom Land im Zuge der Verwaltungsreform an die Stadt übertragen werden, auf eine Eignung als Wertstoffhof geprüft:
  1. Epplestrasse 210; Möhringen, Bauhof (Eigentümer Land/Sraßenbauamt)
  2. Entenäcker Flst. 1814/2 (Planungsrecht: Gewerbegebiet)
  3. Dreifelderstrasse/Mittlere Filderstrasse (Flst. 548/1) (Planungsrecht: Gewerbegebiet).



Die Prüfung sollte auch unter dem Aspekt erfolgen, ob die genannten und eventuell weitere Grundstücke für die Firma Beilharz in Frage kommen.
Weiter bitten wir auch um eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung aus Sicht der Interessenlage der Stadt.





Manfred Kanzleiter Annette Sawade Monika Wüst
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzende