Antrag vom 08/08/2002
Nr. 287/2002

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Zustand der Lusthausruine im Schloßgarten

Ausgelöst durch den offenen Brief eines engagierten Bürgers berichtete die Presse dieser Tage erneut über den erbärmlichen Zustand der denkmalgeschützten Lusthausruine im Schloßgarten. Die in Brief und Presseberichten enthaltenen Zustandsschilderungen sind zutreffend: Seit mehr als 10 Jahren wird die Ruine nur unzureichend vor dem Verfall geschützt. Nun ist es höchste Zeit, etwas zu unternehmen, wenn das Denkmal nicht ganz verloren gehen soll. Diesen Verlust kann sich Stuttgart nicht leisten, denn wie sollen z.B. private Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden zu Erhalt und engagierter Pflege aufgefordert werden, wenn die öffentliche Hand mit schlechtem Beispiel vorangeht?
Die Mittleren Anlagen und damit auch die Lusthausruine sind Eigentum des Landes Baden-Württemberg.
Im Rahmenplan für Stuttgart 21 ist zudem die Sicherung dieses Kulturdenkmales erhalten, auch wenn noch nicht geklärt ist, an welchem neuen - und damit dritten Standort - dies erfolgen soll.

Wir beantragen:
  1. Bis spätestens Ende September berichtet die Verwaltung schriftlich über den derzeitigen Zustand der Lusthausruine sowie darüber, welche Aufwendungen zu tätigen sind und welche konkreten Absichten das Land als Eigentümerin hat. Ziel muss es sein, dieses Kulturdenkmal zu erhalten und mit wirklich effizienten Sicherungsmaßnahmen noch in diesem Jahr zu beginnen.
  2. Das noch ausstehende Zukunftskonzept für einen dauerhaften Standort der Lusthausruine (siehe Rahmenplan zu Stuttgart 21) wird ebenfalls vorgelegt.


Marita Gröger