Antrag vom 06/26/2008
Nr. 240/2008

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Erneut in den Fokus nehmen: Kunst im öffentlichen Raum/Kunst am Bau


Wir beantragen:

Die Verwaltung


Begründung:

In einem kürzlich mit dem Landesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Baden-Württemberg (BBK) geführten Gespräch machte dieser seine Sorge deutlich, dass trotz konjunkturellen Aufschwungs Sparmaßnahmen für Kunst im öffentlichen Raum/Kunst am Bau die Regel sind. Seit mehreren Jahren werden keine Wettbewerbe mehr durchgeführt und Kunst wird nur sporadisch und ohne Sachverständige und Jurys bei Hochbauten realisiert. Dies ist für eine Landeshauptstadt Stuttgart umso unverständlicher und beklagenswert, weil hier schon nach dem Krieg 1952 die "Stuttgarter Richtlinien" des deutschen Städtetags beschlossen wurden, in denen 1-2 % der Gesamtbausumme für Kunst auszugeben sind.
1955 setzte dann die Landesregierung diese in einer Dienstanweisung der Bauämter durch. Ab 1971 gab es in Stuttgart eine ständige Kunstjury, welche die Vergabe regelte. Jedoch wurde leider in 1993 auf Beschluss des Gemeinderates der Kunstbeirat aufgelöst.

Kunst im öffentlichen Raum und an/in Gebäuden bietet der Bevölkerung die Chance, sich mit bildender Kunst auseinander zu setzen. Sie erhöht die Lebensqualität und Attraktivität unserer Städte und fördert die Kommunikation. Darüber hinaus werden Arbeitsfelder für Künsterlinnen und Künstler geschaffen. Kunst am Bau ist ein Element von Baukultur, das deren Qualität und Ausdruckskraft mitprägt. Kunst am Bau ist daher ein integraler Bestandteil der Bauaufgabe und Bauherrenverantwortung - auch der einer Kommune.
Heute meinen wir deshalb, die derzeitige Situation ist einer Landeshauptstadt unwürdig und bedarf einer Neuausrichtung, auch im Hinblick auf die großen Bauvorhaben in naher Zukunft.

Auch auf Bundesebene wurde neu gedacht: Ausgehend vom Beschluss des Deutsches Bundestages vom 14.10.2003, die Kunst am Bau bei Bundesbauten zu stärken, hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit Erlass vom 24.8.2005 den Leitfaden Kunst am Bau eingeführt. Er verbindet die angestrebte Verdeutlichung des baukulturellen Anspruchs des Bundes mit der Notwendigkeit angemessener und praktikabler Verfahren. Und er legt fest, dass Kunst am Bau auch Anwendung finden soll bei Baumaßnahmen Dritter, die maßgeblich durch den Bund mitfinanziert werden (wie z. B. vom Bund mitfinanzierte Landesbaumaßnahmen für Hochschulen und Hochschulkliniken).

Stuttgart hat als Stadt der Kultur und Künste einen guten Ruf. Auch auf dem besonderen Gebiet der Kunst am Bau sollte das, was machbar und finanziell darstellbar ist, umgesetzt werden.


Manfred Kanzleiter Iris Ripsam Werner Wölfle Jürgen Zeeb Rolf Zeeb
Fraktionsvorsitz. Fraktionsvorsitz. Fraktionsvorsitz. Fraktionsvorsitz. Fraktionsvorsitz.
SPD CDU Bündnis 90/ Freie Wähler FDP
Die Grünen


Monika Wüst Jürgen Sauer Dr. Michael Kienzle Robert Kauderer Rose von Stein
SPD CDU Bündnis90/ Freie Wähler FDP
Die Grünen