Antrag vom 04/20/2007
Nr. 198/2007

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Uhl Reinhold (CDU), Ripsam Iris (CDU), Hill Philipp (CDU)
Betreff

Raucher im Vorteil

Im Stuttgarter Rathaus besteht seit vielen Jahren eine Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung mit klaren Regelungen zum Schutz der Nichtraucher. Diese Weisung wurde im September und Oktober 2006 nochmals bekräftigt.

Doch der vermehrt praktizierte Schutz der Nichtraucher kann diese leicht in einen anderen Nachteil gegenüber den rücksichtsvollen Rauchern bringen. Denn letztere zünden sich nun ihre Glimmstengel etwa in einem separaten Raucherraum oder vor der Tür im Freien an. Je nach dem, ob alleine oder in der Gruppe die Zigarette dann genossen wird, verstreichen dabei gern fünf bis zehn Minuten. Die nichtrauchende Kollegin bzw. der nichtrauchende Kollege sitzt derweil an seinem Schreibtisch, verrichtet weiter sein Tagesgeschäft, nimmt Anrufe entgegen, formuliert Dienstanweisungen zum Nichtraucherschutz für die Rathausspitze u.s.w. während der andere sich eine Auszeit gönnt.

Das alles ist unproblematisch, solange die Arbeitszeit dementsprechend erfasst wird, sprich, wenn sich der Raucher „ausstempelt“. Doch ist das im Stuttgarter Rathaus auch die Praxis? Falls nicht, besteht eine offensichtliche Ungleichbehandlung von Nichtrauchern gegenüber Rauchern – bei der facto weniger Arbeitszeit, aber mit gleicher Arbeitszeit auf dem Papier und entsprechend gleichem Arbeitsentgelt ist der Raucher im Vorteil! Der Vorteil vergrößert sich, je häufiger der Raucher in die Raucherpause geht.



Vor diesem Hintergrund beantragen wir bei der Verwaltung:

1.) Darzustellen, wie hoch die Fehlzeiten bei einer geschätzten Raucherquote unter den städtischen Bediensteten aufs Jahr gesehen ausfallen - unter der Voraussetzung, dass die Raucher zum Rauchen den Arbeitsplatz verlassen.

2.) Zu beziffern, wie hoch die Kosten bzw. Entgelte für die bezahlten Raucherpausen aufs Jahr gerechnet ausfallen (unter der Annahme, dass sich die Raucher in die Raucherpause generell nicht abwesend melden), für die letzten Endes der Steuerzahler aufkommt.




3.) Eine Dienstanweisung auszugeben bzw. die bestehende ausdrücklich so zu interpretieren, dass das Aus- und Einstempeln auch für die Raucherpause Anwendung findet (wie das auch für den Gang in die Mittagspause oder zum Bäcker etc. gilt), zumal das neue und mittlerweile in allen Ämtern eingeführte elektronische Zeiterfassungssystem dies problemlos ermöglicht.





Reinhold Uhl Iris Ripsam Philipp Hill
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende