Antrag vom 07/06/2000
Nr. 475/2000

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Miteinander von Fussgängern und Inline-Skatern in Stuttgart

Inline-Skaten wird immer mehr zu einer moderner Freizeitaktivität. Damit gibt es eine neue Gruppe von Teilnehmern im öffentlichen Verkehr. Doch ein System des Miteinanders verschiedener Verkehrsteilnehmer auf gleichem Raum kann nur mit gegenseitiger Rücksichtsnahme funktionieren.

Das Wegenetz innerhalb der Stuttgarter Parks und Naherholungsgebiete wird inzwischen gleichermaßen von Spaziergängern, Joggern und Inline-Skatern benützt. Allerdings kommt es hier öfters zu Problemen, wenn sich auf den teilweise schmalen Wegen einerseits Spaziergänger und andererseits Inline-Skater treffen. In einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 24. Juli 1998 zur verkehrsrechtlichen Behandlung von Inline-Skatern wird ausgeführt, dass für diese die Benutzung von Fahrbahnen und Radwegen grundsätzlich ausnahmslos untersagt ist. Skater müssen auf Gehwegen, in der Fussgängerzone und den verkehrsberuhigten Bereichen unter gebührender Rücksichtnahme auf Fussgänger fahren.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion bekennt sich ausdrücklich zum Inline-Skaten in Stuttgart, verkennt dabei jedoch nicht die juristischen und tatsächlichen Problempunkte. Nicht alles muss bis ins Letzte reglementiert werden, aber die schwächsten Verkehrsteilnehmer (hier die Fussgänger) müssen in der Abwägung geschützt werden.

Daher beantragen wir:

1. Die Prüfung der derzeitigen und zukünftig erwarteten verkehrsrechtlichen Lage, wenn Wege oder Flächen zu bestimmten Zeiten ausschliesslich für Inline-Skater freigegeben werden.

2. Die verkehrsrechtliche Prüfung, in wie weit durch Beschilderung oder Markierungen der Wege ein reibungsloses Neben- und Miteinander zwischen Fussgängern und Inline-Skatern erreicht werden kann sowie ein Ausblick auf die zu erwartende Gesetzesänderung.





3. Einen Vorstoss bei den zuständigen Verkehrsbehörden, um der Stadt (den Gemeinden) die Kompetenz zu geben, einzelne Radwege auch für Inline-Skater zu öffnen.

4. Die Prüfung der Stuttgarter Parkanlagen und Naherholungsgebiete, auf welchen Wegen sich ein Wegenetz für Inline-Skater (analog dem Radwegenetz) verwirklichen lässt, solange das Radwegenetz aus rechtlichen Gründen für die Nutzung durch Inline-Skater verboten ist.


5. Einen Bericht der Verwaltung über die Ergebnisse der Evaluation zum Thema Inline-Skaten in der Stadt Böblingen, welche vom Sportinstitut der Uni Stuttgart wissenschaftlich begleitet wurde und gleichzeitig Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten in Stuttgart.







Michael Föll Fred Stradinger Roland Schmid MdL
Fraktionsvorsitzender