Anfrage vom 05/26/2003
Nr. 141/2003

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Anerkennungspraxis bei Trägern der freien Jugendhilfe

Es herrscht allgemeine Übereinstimmung darüber, daß Ausgaben im Sozialbereich künftig einer stärkeren Kosten- und Leistungskontrolle unterzogen sowie Kostenstellen reduziert werden müssen.
Wir halten es in diesem Zusammenhang für klärungsbedürftig, wie die Stadt bei der öffentlichen Anerkennung von Träger der freien Jugendhilfe verfährt.
Wir haben allein in diesem Jahr die Anerkennung mehrerer neuer Träger durch den Jugendhilfeausschuß festgestellt.
Dies sind: Villa Rosenrot e.V.
Zwergenfarm e.V.
Biblische Glaubens Gemeinde e.V.
Wir sehen dies insgesamt im Widerspruch zu den allgemeinen Bemühungen um Kostenreduzierung, da diese Anerkennungen meistens finanzielle Folgeleistungen über Jahre hinweg beinhalten. Außerdem stellt sich die Frage, ob hier nicht Aufgaben parallel gefördert werden.

Im übrigen stellt sich hier die Frage der Zweckmäßigkeit und Effizienz von Fördermaßnah- men im Einzelfall, da die Stadt bei freien Trägern nur eine sehr begrenzte Einsicht und Einflußmöglichkeit auf deren Leistungsfähigkeit besitzt.

Hierzu fragen wir an:
  1. Welche Rechtsfolgen hat eine öffentliche Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe für die Stadt allgemein?
  2. In welchem Umfang geht die Stadt vertragliche Verpflichtungen ein?
  3. Wie viele und welche freie Träger der Jugendhilfe hat die Stadt bisher öffentlich anerkannt?
  4. Wie hoch sind die Zuschüsse im Einzelfall?
  5. Welche Instrumente zur Leistungskontrolle nutzt die Stadt bei den Trägern?
  6. Wie hoch ist der Förderanteil bei freiwilligen Aufgaben bzw. bei Pflichtaufgaben?



Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher