Anfrage vom 10/22/2004
Nr. 315/2004

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Kontrolldichte bei Pflegefamilien - Konsequenzen aus dem BGH Urteil vom 21.10.2004

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.10.2004 (III ZR 254/03) stellt sich die Frage, in welchem Umfang die in § 37 Abs.3 S.1 SGB VIII normierte Überwachungspflicht die Jugendämter bei der Kontrolle von Pflegefamilien zu einer Änderung der bisherigen Praxis zwingt.

Deshalb fragen wir an:
  1. Welcher Änderungsbedarf besteht bei der jugendamtlichen Betreuung von Pflegepersonen, insbesondere hinsichtlich der Kontrolldichte bei der Überprüfung von Pflegefamilien ?
  2. Welcher personelle bzw. finanzielle Mehraufwand ergibt sich aus einem möglicherweise höheren Überprüfungsaufwand ?





Dieter Lieberwirth Dr.Rolf Schlierer
Gruppensprecher