Haushaltsantrag vom 10/18/2005
Nr. 369/2005

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2006/2007
Wohnungsbau

Wir beantragen:

I. Fortschreibung der Wohnungsbauprogramme
  1. Im sozialen Mietwohnungsbau werden für ca. 200 Wohneinheiten 4 Mio. € jährlich als Mitfinanzierungsdarlehen bereitgestellt.
  2. Im Mietwohnungsbau für mittlere Einkommensbezieher werden jährlich für 130 Wohneinheiten verbilligte Grundstücke zur Verfügung gestellt.
  3. Bei der Eigentumsförderung im Preiswerten Wohneigentum werden jährlich für 150 Wohneinheiten verbilligte Grundstücke zur Verfügung gestellt.
  4. Bei der Eigentumsförderung im Familienbauprogramm werden jährlich für 220 Wohneinheiten 3,3 Mio. € bereitgestellt.

Begründung:

Die Bevölkerungsentwicklung in Stuttgart wird in starkem Maße vom Wohnungsbau beeinflusst. Dies hat die SPD-Gemeinderatsfraktion seit langem erkannt und dazu auch verschiedene Anträge gestellt. Wir haben uns auf die Fahne geschrieben, um jeden Einwohner zu kämpfen, bekommen wir doch über den Einkommenssteuerausgleich ca. 850 € pro Einwohner und Infrastruktureinrichtungen im Quartier sind bei abnehmender Einwohnerzahl gefährdet. Außerdem sind Wohnungsbau, Sanierung und Modernisierung Wirtschaftsförderung und eine ausreichende Wohnraumversorgung ein wichtiger Standortfaktor.

II. Verbesserung der Wohnungsbauprogramme

Um die Nahabwanderung junger Familien in Grenzen zu halten, ist es besonders wichtig, unsere Eigentumsförderprogramme - Preiswertes Wohneigentum und Familienbauprogramm - zu verbessern.

Die Verwaltung prüft deshalb folgende Änderungsvorschläge und stellt sie im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Abstimmung:
  1. Preiswertes Wohneigentum (PWE).
Da für das PWE baureife, städtische Grundstücke zur Verfügung stehen, wird das Ziel,
150 Wohneinheiten zu fördern, nicht erreicht. Die Stadtverwaltung erwirbt deshalb
Grundstücke, insbesondere in Gebieten, wo eine Bestandserhaltung/-verbesserung
erreicht werden soll und gibt sie zu den bisherigen Konditionen an Bauwillige ab.

Finanzieren lassen sich die Kosten durch Grundstückserlöse beim Verkauf von
SWSG-Besitz.

2. Viele Stuttgarter Familien bauen außerhalb unserer Stadtgrenzen, weil nach wie vor ein
Preisgefälle zum Umland besteht. Daher werden die "Häuslesbauer" durch das
Familienbauprogramm gefördert. Leider wurden in diesem Jahr die Zins-und
Baukostenzuschüsse in weit geringerem Maße in Anspruch genommen, als Mittel
bereit gestellt wurden. Die Förderkriterien werden deshalb wie folgt verändert:
a) Die Bestandsförderung beginnt - wie die Neubauförderung - bei mindestens einem Kind
b) Beim Erwerb von Altbau gelten die gleichen Grenzen wie beim Neubau (§ 9 WoFG bis plus 90 %)

c) Die Unterschreitung der Belastungsgrenze wird von 250 € auf 500 € (wie bei der L-Bank) erhöht.

III. Energiesparprogramm

Für das Energiesparprogramm werden in den Haushaltsjahren 2006/2007 jeweils 1,5 Mio. € eingestellt.

Begründung:

Energiesparen ist sinnvoll und das Energiesparprogramm ist ein bedeutender Faktor im Umweltbereich. So werden durch das städtische Förderprogramm z.B. wärmedämmende Maßnahmen und Erneuerung der Heizungsanlage an Wohngebäuden gefördert. Dadurch kann eine Heizenergieeinsparung von ca. 45 % erreicht werden. Außerdem bedeuten die Zuschüsse ein wichtiger Beitrag zur Wirtschaftsförderung. Die 1,5 Mio. € mobilisieren ungefähr das Achtfache an privaten Geldern und mit ihnen können 1.000 Wohneinheiten gefördert werden.



Manfred Kanzleiter Annette Sawade Monika Wüst
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzende Stellv. Fraktionsvorsitzende



Robert Baumstark