Dringlichkeitsantrag vom 06/27/2005
Nr. 212/2005

Dringlichkeitsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Uhl Reinhold (CDU), Kanzleiter Manfred (SPD), Wölfle Werner (Bündnis 90/Die Grünen), Zeeb Jürgen (Freie Wähler), Willmann Günther (FDP)
Betreff

Resolution für eine Novellierung des Kindergartengesetzes

Bis Ende des Jahres gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart für die Betreuung von Kindern nach dem Kindergartengesetz des Landes (KGaG) einen Zuschuss, der die Kostenbeteiligung der Eltern auf ein vertretbares Maß reduziert, ganz gleich, ob die Familie in Stuttgart wohnt oder nicht.

Trotz der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, von Sozialministerium und Paritätischem Wohlfahrtsverband vom 20. April 2005 an die Adresse der Wohnsitzgemeinden, sich an den Betreuungskosten von Kindern ihrer Gemeinde in den Einrichtungen anderer Städte bzw. Gemeinden zu beteiligen, kommen die Verhandlungen der Stadt Stuttgart nicht voran. Sollte es zu keiner Einigung kommen, müssten alle diejenigen Eltern, die außerhalb Stuttgart wohnen, jedoch in der Landeshauptstadt arbeiten und dort auch ihre Kinder untergebracht haben, ab dem Jahr 2006 wesentlich höhere Betreuungskosten bezahlen.

Daher beantragen wir, in der Vollversammlung des Gemeinderates am 7. Juli 2005 über folgende Resolution abzustimmen:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart fordert die Landesregierung auf, das am
1. Januar 2004 in Kraft getretene Kindergartengesetz (KGaG) dahingehend zu novellieren, dass die Wohnsitzgemeinden verpflichtet werden, sich an den Kosten der Träger von Kinderbetreuungs-
einrichtungen zu beteiligen, in deren Einrichtungen Kinder aus ihrer Gemeinde untergebracht sind.




Reinhold Uhl Manfred Kanzleiter
Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender SPD




Werner Wölfle Jürgen Zeeb
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzender Freie Wähler




Günther Willmann
stv. raktionsvorsitzender FDP