Antrag vom 12/11/2009
Nr. 714/2009

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Kein weiteres Bedürfnis für das Züblin-Parkhaus

Auf Initiative der Grünen gibt es inzwischen eine ernsthafte Auseinandersetzung über eine städtebauliche Neuordnung des Areals zwischen Pfarrstraße, Lazarettstraße und Leonhardskirche und die einmalige Chance, durch die Entfernung des Züblin-Parkhauses Platz für innerstädtisches, urbanes Wohnen zu schaffen. Diese Chance, ein Stück dringend gebotener Stadtreparatur vorzunehmen und den gesamten Bereich der ehemaligen „Leonhards-Vorstadt“ aufzuwerten, muss nun entschlossen in Angriff genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der am 31.12.2009 endende Erbbauvertrag über den Betrieb des Parkhauses mit der Firma Züblin aus dem Jahr 1961 nicht verlängert wird.

Nach aktuellen Informationen aus der Stadtverwaltung möchte Züblin allerdings von der 1961 vertraglich vereinbarten Verlängerungsoption Gebrauch machen und strebt eine Verlängerung des Erbbaurechts an. Die Verlängerungsoption lautet nach Auskunft des Referats WFB wie folgt: „Falls nach Ablauf des Erbbaurechts noch ein weiteres Bedürfnis für eine Anlage gleicher oder ähnlicher Art besteht, erklärt sich die Stadt auf Antrag zu einer Verlängerung des Erbbaurechts bereit.“

Vor dem Hintergrund des komfortablen Vertrages und der äußerst geringen Pacht, die Züblin zu entrichten hat, ist dieses Ansinnen des städtischen Vertragspartners nachvollziehbar. Aus städtischer Sicht, vor allem mit Blick auf die städtebaulichen, umwelt- und verkehrspolitischen Ziele der Stadt (Stadtkernziele, Luftreinhalte- und Aktionsplan), und in Anbetracht des großen Angebots an öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt besteht allerdings kein Bedürfnis mehr, an dieser Stelle ein Parkhaus vorzusehen.

Mittlerweile gibt es allein im Stadtbezirk Mitte an die 50 öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen, die zusammen mit den bewirtschafteten Straßenrandparklätzen für ein öffentliches Parkplatzangebot von 19.200 bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen sorgen, das bezogen auf die Einwohnerzahl nahezu viermal so groß ist, wie das vergleichbarer Großstädte wie Bremen oder München (vgl. Stellplatzbilanz des ASS, vorgestellt in der UTA-Sitzung vom 20.01.2009). Zudem ist zu befürchten, dass das in der jüngeren Vergangenheit ohnehin immer weiter gewachsene Parkplatzangebot in der Innenstadt durch große Vorhaben wie „Da Vinci“, „Quartier S“, Lautenschlagerstraße usw. noch weiter anwachsen wird.


Wir beantragen deshalb:

1. Der Gemeinderat stellt fest, dass auf dem Areal des Züblin-Parkhauses „ein weiteres Bedürfnis für eine Anlage gleicher oder ähnlicher Art“ nicht besteht.
2. Der mit der Firma Züblin bestehende Vertrag wird dementsprechend nicht verlängert.
3. Über die beiden Punkte 1) und 2) wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.12.2009 und in der Sitzung des Gemeinderats am 17.12.2009 abgestimmt, falls die Verwaltung sich nicht von sich aus unserer Sichtweise anschließt.
4. Die Stadtverwaltung stellt in der ersten Sitzung des Verwaltungsausschusses im Jahr 2010 dar, welche Kosten der Stadt bei Beendigung des Erbbaurechtsvertrags entstehen und welche Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung bestehen, indem Züblin bspw. an einer Neuordnung des Areals beteiligt wird.
5. Die Stadtverwaltung stellt in einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik im Januar 2009 einen Zeitplan und einen Kostenrahmen zur neuen Planung des Areals des Züblin-Parkhauses dar.


Jochen Stopper Werner Wölfle