Bei der Generalsanierung des Rathauses im Jahr 2004 wurde unter anderem der Fußboden im Großen Sitzungssaal mit einem vom Architekten empfohlenen Steinbelag finanziell aufwendig erneuert.
Nun ist festzustellen, dass der Belag immer wieder ausgebessert werden muss, weil vor allem durch "Pfennigabsätze" Löcher im Boden entstehen. Bei einem täglich genutzten Sitzungssaal war vorher abzusehen, dass ein sehr strapazierfähiges Material zum Einsatz kommen muss. Unseres Wissens beträgt die Gewährleistung bei solchen Arbeiten fünf Jahre.
Wir fragen:
Sind seitens der Verwaltung bereits Regressansprüche gestellt worden, um den mangelhaften Steinbodenbelag auszutauschen?