Haushaltsantrag vom 10/23/2007
Nr. 722/2007

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Neuschaffung von Stellen für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Neuschaffung von 5 Stellen für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Für die Umsetzung des § 17 SGB IX werden 5 Stellen für Fallmanager/-innen neu geschaffen.


Begründung:

Am 1. Januar 2008 tritt nach einer Modellphase § 17 SGB IX bundesweit in Kraft. Damit haben Menschen mit Behinderung Rechtsanspruch auf die Leistungsgewährung in Form eines Persönlichen Budgets. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE geht hervor, dass außerhalb der Modellregionen auch in Baden-Württemberg insgesamt 49 dokumentierte persönliche Budgets gibt, eine mir nicht bekannte Zahl auch in Stuttgart. Auf Grundlage der Fallzahlen und der Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg und sicher auch nach Auswertung der Modellprojekte geht die Stadtverwaltung Stuttgart davon aus, dass für die Umsetzung des Gesetzes ab 1.1.2008 fünf Fallmanager/-innen gebraucht werden.

Das Fallmanagement ist eine neue gesetzliche Aufgabe. Diese darf nicht aus dem Ressourcengewinn der Arbeitszeitverlängerung erbracht werden. Denn in den Tarifverhandlungen zur Arbeitszeitverlängerung wurde vereinbart, dass dieser Ressourcengewinn zum Verbesserung der Dienstleistungen, zum Abbau von Überstunden und zur Entlastung der Beschäftigten eingesetzt wird. Auch hat der Herr Oberbürgermeister versprochen, dass in Stuttgart so verfahren wird.

Im konkreten Fall wurden im Vorgriff auf den Haushaltsplan bereits 1,8 Stellen für Fallmanagement für Behinderte durch Umsetzung von Beschäftigten des Sozialamtes in der Wohnungslosenfürsorge besetzt. Die Wohnungslosenfürsorge hat aber durch das SGB II einen Arbeitszuwachs zu verkraften, so dass ein Abzug von Personal dort nicht zu verantworten ist. Diese zwei Stellen müssen also an die Wohnungslosenfürsorge zurückgehen. Und die erforderlichen fünf Stellen für das Fallmanagement müssen neu geschaffen werden.


UIrike Küstler