Anfrage vom 07/08/2009
Nr. 273/2009

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP), DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Vergaberecht: Mehraufwand für öffentliche Auftraggeber?

Durch die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, 4. Abschnitt) im April 2009 wird das Vergaberecht modernisiert, gleichzeitig ändern sich die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU – Schwellenwerte.

Stand bisher der wirtschaftliche Aspekt beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen im Vordergrund, können jetzt auch soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte von Bedeutung sein. So können öffentliche Auftraggeber von privaten Unternehmen Angaben zur umweltfreundlichen Auftragsausführung verlangen.

Neu sind auch folgende Regelungen: Die Pflicht zur mittelstandsfreundlichen Losvergabe wurde deutlich verstärkt, die öffentliche Hand kann öffentliche Aufträge mit Hilfe elektronischer Auktionen oder elektronischer Verfahren (e-commerce) vergeben. Fristen für Nachprüfungsverfahren wurden verkürzt, d.h. alle Bieter müssen vor Zuschlagserteilung rechtzeitig informiert werden, welches Unternehmen den beabsichtigten Auftrag erhält.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Inwieweit ist die Verwaltung auf diese Gesetzesänderungen vorbereitet?

2. Da sich die Bearbeitungszeit bzw. der Abstimmprozeß für die Ausschreibungen öffentlicher Aufträge erhöhen wird: Haben diese Gesetzesänderungen einen Personalmehrbedarf zur Folge?

3. Entstehen Mehraufwendungen und meßbare Mehrkosten an anderen Stellen, z.B. durch die Beschaffung neuer Softwarte (e-commerce)?

4. Unter Nutzen/Kosten-Aspekten: Wie schätzt die Verwaltung die Vorteile/Nachteile dieser Gesetzesänderung ein?

5. Wie beurteilt die Verwaltung die Vorteile, die sich aus der Gesetzesänderung für ortsansässige mittelständische Unternehmen ergeben können?

6. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung bisher mit der o.g. Nachprüfungspflicht gemacht? Gab es bereits Fälle, in denen bei Verstößen gegen die Informationspflicht die Gerichte angerufen wurden?




Dr. Rolf Schlierer Dieter Lieberwirth
Gruppensprecher