Antrag vom 12/05/2000
Nr. 731/2000

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion, F.D.P./DVP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Abfallgebühren für Haus- und Gewerbeabfälle ab 1.1.2001 (GRDrs 981/2000)

Wie beantragen, den nachstehenden Beschluß zu fassen:

1.
Die Verwaltung legt dem Gemeinderat in seiner Sitzung eine Änderung der Hausgebühren-
satzung vor, die eine lineare Erhöhung der Gebühr für Restmüllbehälter um 4 % ab 01.01.2001 vorsieht.

2.
Die Unterdeckung des Gebührenhaushalts von ca. 18 Mio. DM wird durch eine schnellere und konsequentere Umsetzung des KPMG-Gutachtens mit einem kurz- und mittelfristigen Einsparungspotential von insgesamt 13,67 Mio. DM/a teilweise ausgeglichen. Der ver- bleibende Fehlbetrag wird entsprechend dem Kommunalabgabengesetz als Verlustvortrag auf das Jahr 2002 vorgetragen.

3.
Die Verwaltung erhält die nachstehenden Aufträge:



Begründung:

Mit dem vorgelegten Beschlußantrag drückt sich die Verwaltung ein weiteres Mal davor, die notwendigen und sicherlich schmerzhaften Entscheidungen zu treffen. Stattdessen soll der Steuerzahler für das Jahr 2001 mit 15 Mio. DM aus allgemeinen Haushaltsmitteln dafür in Haftung genommen werden. Weitere Millionen sollen offensichtlich in den kommenden Jahren folgen, da eine Konzeption noch nicht einmal in Ansätzen erkennbar ist, wie diese Finanzierungslücke ab 2002 ff. geschlossen werden soll. Diese Vorgehensweise ist für uns untragbar.

Die Analyse der Fakten ergibt, daß durch die Verbesserungen des Gebührenhaushalts um ingesamt rd. 21,5 Mio. DM ab dem Jahr 2006 durch die Auswirkungen der Umsetzung des KPMG-Gutachtens (13,67 Mio. DM) und der Vereinbarung mit T-Plus (ca. 8 Mio. DM be- zogen auf die Stuttgarter Müllmenge) keine strukturelle Unterdeckung des Gebühren- haushaltes gegeben ist, sondern befristet auf den Zeitraum von 2001 bis 2004/5 Fehlbe- träge bei einer angenommenen moderaten Entwicklung der Höhe der Abfallgebühren ein- treten werden. Der in diesem Zeitraum entstehende Fehlbetrag kann teilweise bzw. vollständig durch eine Veräusserung einer 49 % Beteiligung an einer Abfallwirtschaft GmbH ausgeglichen werden.

Alternativ hierzu sind die notwendigen Vorarbeiten zu leisten, wie Restmüll, Papier und Biomüll - wie in anderen Städten - von privater Seite in einem Testlauf in ein oder zwei ausgewählten Stadtbezirken eingesammelt werden können. Dazu sind bis Mitte 2001 Ausschreibungsunterlagen zu fertigen und dem Gemeinderat vorzulegen. Als Folge eines erfolgreichen Testlaufs könnten Betriebshöfe teilweise veräussert und Kfz-Reparaturbetriebe reduziert werden. Die dadurch erzielten Erlöse könnten dann zum Ausgleich des Verlust- vortrags verwendet werden.

Die Einführung eines Mindestbehältervolumens für Privathaushalte und Gewerbe stellt nichts anderes als eine Grundgebühr dar. Diese wurde vom Gemeinderat zuletzt im Dezember 1999 abgelehnt. In der Zwischenzeit hat sich die Rechtsprechung eindeutig negativ hinsichtlich der Zulässigkeit einer Grundgebühr für das Gewerbe entwickelt. Für Privathaushalte werden Grundmengen (20-30 l pro Einwohner und Woche) unterstellt, die der jahrelangen Zielsetzung des Gemeinderates zuwider laufen, Anreize zum Müllsparen zu setzen.





Michael Föll Rolf Zeeb
Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender FDP



gez.
Klaus Rudolf Joachim Fahrion
CDU Freie Wähler