Antrag vom 11/17/2008
Nr. 448/2008

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Alkoholmissbrauch von Jugendlichen; Werbeeinschränkungen
(siehe dazu auch GRDrs. 627/08 - UTA 18.11.08 )

Die sich seit geraumer Zeit abzeichnende und sich verstetigende Entwicklung hinsichtlich des steigenden missbräuchlichen Alkoholkonsums bei Jugendlichen, jungen Erwachsenen aber auch Kindern ist beängstigend und verlangt eine angemessene Reaktion unserer Gesellschaft.
Zwar sinkt laut Statistik die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die regelmäßig Alkohol trinken seit kurzem wieder leicht, jedoch stieg und steigt der Pro-Kopf-Konsum an reinem Alkohol gerade in der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen gravierend an.
Es darf einer Stadtgesellschaft nicht gleichgültig sein, wenn sich eine wachsende Zahl junger Menschen den toxischen Einflüssen des Alkohols in massiver Form aussetzt und heftiges Trinkverhalten in der Öffentlichkeit zur Normalität zu werden droht.

Die Vorbildfunktion der älteren Generationen und der Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft im Umgang mit Alkohol, gerade in der Öffentlichkeit, ist ein wesentlicher Bestandteil eines glaubhaften Angehens gegen den Alkoholmissbrauch junger Menschen.

Neben anderen Faktoren spielt in dieser Altersgruppe die Werbung im öffentlichen Raum und über die Medien eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Enttabuisierung des Alkoholgenusses in der Öffentlichkeit, aber auch im Privaten.

Werbung spricht heutzutage weit mehr als früher gezielt junge Menschen als Konsumenten an, unter anderem über die verfänglichen Botschaftsträger „Sport“, „Freiheit“, Abenteuer“ und „Partnerfindung“.

Wir beantragen:
  1. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart fordert eine bundesweit einheitliche Reglementierung der Werbung für Alkoholika, angelehnt an die Einschränkungen, die für Tabakwaren seit langem gelten und bittet die Landesregierung, in entsprechender Form initiativ zu werden.
  2. Die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet sich zusätzlich, an städtischen Sportstätten auf Werbung für Alkoholika zu verzichten und auf die Sportvereine bezüglich deren Werbeflächen entsprechend einzuwirken.
  3. Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt des weiteren eine Klausel über die Unterlassung von Werbung für Alkoholika in die Gestaltung künftiger Vertragsverhältnisse mit Werbegesellschaften oder Stadtmöblierern auf. Dies wird in der Ausschreibung der Verpachtung verschiedener Werbeträger im öffentlichen Straßenraum (GRDrs. 627/2008) berücksichtigt.

Manfred Kanzleiter Annette Sawade Monika Wüst
Fraktionsvorsitzender Stv.Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzende

Robert Thurner