Haushaltsantrag vom 10/28/2003
Nr. 321/2003

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Gemeindefinanzreform

Zu Beginn der Beratungen über den Haushalt der Landeshauptstadt Stuttgart für die Jahre 2004 und 2005 besteht eine große Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung der Steuereinnahmen unserer Stadt. Die Grundlage für notwendige Investitionen in Schulen, Kindertagesstätten, Sportanlagen, Einrichtungen für die Stadtteile, aber auch für die Verbesserung der Straßen, Fußgängerzonen und vieles mehr, also die Infrastruktur schlechthin ist damit in Frage gestellt. Verantwortungsvolles und zukunftsfähiges Handeln ist nur möglich, wenn Bundestag und Bundesrat unverzüglich Klarheit schaffen.

Wir knüpfen an den Äußerungen des Finanzbürgermeisteres anlässlich der Einbringung des städtischen Haushalts am 23. Oktober 2003 an und beantragen:

Mit nachfolgender Resolution wendet sich der Gemeinderat in der entscheidenden Phase des Gesetzgebungsverfahrens zur Gemeindefinanzreform, das noch vor Jahresende beendet werden soll, an die Abgeordneten des Bundestages und die Mitglieder des Bundesrates

Resolution:

Die Stadt Stuttgart und alle Kommunen brauchen eine durchgreifende Gemeindefinanzreform.

1. Die deutschen Städte und Gemeinden befinden sich in der schlimmsten finanziellen Krise seit der Gründung der Bundesrepublik. Nach Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände wird sich das Finanzierungssaldo des Jahres 2003 auf die kaum vorstellbare Summe von 10 Mrd. € belaufen.

2. Die Kommunen sind die zentrale Ebene in unserem Staatsaufbau, auf der unverzichtbare Leistungen der Daseinsvorsorge für alle Menschen in unserem Land erbracht werden. Ihre Leistungsfähigkeit ist deshalb entscheidend für das Gesamtwohl des Staates und aller Menschen.

3. Aufgrund der Finanzkrise ist die kommunale Investitionsfähigkeit weitgehend zusammengebrochen. Schulen, Kindergärten, Sportanlagen und viele weitere öffentliche Einrichtungen sind dem Verfall ausgesetzt. Ein wirtschaftlicher Aufschwung, der vor allem auch Handwerk und mittelständischen Betrieben zu Gute kommt, setzt zwingend die Rückgewinnung der kommunalen Investitionsfähigkeit voraus.

4. Die im Bundestag am 17. Oktober 2003 verabschiedeten Gesetze zur neuen Gemeindewirtschaftssteuer und für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) weisen den richtigen Weg. Die vorgesehene Stärkung und Verstetigung der bisherigen Gewerbesteuer und die Absenkung der Gewerbesteuerumlage, die zusammen Mehreinnahmen von rund 3 Mrd. € jährlich bringen sollen, sind dringend notwendig zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation. Auch wenn die finanzielle Entlastungswirkung durch das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hinter den Erwartungen der Kommunen zurückbleibt, ist die vorgesehene Übernahme der Finanzverantwortung für Langzeitarbeitslosigkeit durch den Bund die entscheidende Grundlage für eine nachhaltige Entlastung der Kommunen von Sozialhilfekosten. Eine Abschaffung der Gewerbesteuer oder eine Kommunalisierung der Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit führen dagegen in die Irre; sie werden von uns abgelehnt.

5. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart fordert die am weiteren Gesetzgebungsvorhaben Beteiligten - insbesondere den Bundesrat und die Mitglieder des Vermittlungsausschusses - auf, ihrer Verantwortung für die Städte und Gemeinden gerecht zu werden: Die Kommunen brauchen eine nachhaltige Stärkung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zum 1. Januar 2004. Parteipolitische Blockaden darf es nicht geben!