Dringlichkeitsantrag vom 04/26/2005
Nr. 137/2005

Dringlichkeitsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (PDS), PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Antrag zur Erweiterung der Beschlussvorlage in GRDrs 208/2005 bzw. 2008/2005 Ergänzung

Der Verwaltungsausschuss / Gemeinderat beschließt:

Anpassung des § 7 Abs. 4 der Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart vom 23. Oktober 2003 an die aktuelle Gesetzeslage (Hartz IV)
– Satzungsänderungsbeschluss
– Rückzahlung/Befreiung ab 1. Januar 2005

Beschlussantrag:
  1. Wie in der Vorlage GRDrs 208/2005 vorgeschlagen.
  2. Die Stadt Stuttgart erstattet allen Familien, die von dieser Satzungsänderung betroffen sind, rückwirkend zum 1. Januar 2005 die Gebühren zurück.

Begründung:

Die gesetzlichen Regelungen zum Alg II sind am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Die Betroffenen sind nicht verantwortlich dafür, dass die Neufassung der Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder erst jetzt beschlossen wird. Da die Satzungsänderung nach der öffentlichen Bekanntgabe (also vermutlich zum 1. Mai 2005) in Kraft tritt, wäre es eine unbillige Härte, wenn sie die Kosten für die Monate Januar bis April zahlen müssen. Die Stadt Stuttgart legt Wert darauf, die Erziehung und Bildung von allen Kindern zu ermöglichen bzw. zu fördern.




Ulrike Küstler