Antrag vom 12/22/2004
Nr. 385/2004

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Richtlinie für die Überlassung von städtischen Einrichtungen

Der Gemeinderat hat am 18.3.04 neue Richtlinien für die Überlassung von städtischen Einrichtungen beschlossen. Darin enthalten ist die neue Bestimmung, wonach Veranstalter/Mieter eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschliessen und der Stadt nachzuweisen haben.

Vereinen und sonstigen Gruppierungen, die als "Juristische Person" organisiert sind, dürfte die Erfüllung dieser Bestimmung kein größeres Problem bereiten. Anders sieht dies bei juristisch nicht verbindlich organisierten Gruppen oder Einzelpersonen aus, insbesondere wenn diese nicht regelmäßig Veranstaltungen durchführen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob z.B. für eine Einzelveranstaltung gesondert eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen ist. Der damit verbundene Aufwand kann dazu führen, dass die Veranstaltung unterbleibt oder andere Räumlichkeiten gesucht werden müssen. Dies sollte mit der neuen Regelung sicher nicht bewirkt werden.


Die Stadtverwaltung wird deshalb gebeten, sich um eine bürgerfreundliche Regelung zu bemühen. In Frage kommt z. B. der Abschluß eines Gruppenversicherungsvertrags durch die Stadt. Der Aufwand hierfür könnte den Nutzern, die nicht selbst eine Haftpflichtversicherung besitzen, mit Abschluß des Nutzungsvertrags angeboten werden.

Wir beantragen:

Die Verwaltung prüft den Sachverhalt und entwickelt eine praktikable Lösung.





Manfred Kanzleiter Annette Sawade Monika Wüst
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzende