Antrag
vom
03/13/2002
Nr.
92/2002
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Sonderförderung freier Träger für die Schaffung neuer Kinderbetreuungsangebote
In den Haushaltsberatungen 2002/2003 wurde Ziffer 7 des gemeinsamen Antrages Nr. 455/2001 von CDU, Freien Wählern und FDP/DVP beschlossen:
"Mit den freien Trägern werden Verhandlungen mit der Zielsetzung aufgenommen, für die als 'weitere Planungsvorhaben' bezeichneten Einrichtungen in städtischer Trägerschaft Betriebsführungsverträge auf der Basis einer 100-%-Förderung abzuschließen, sofern die Träger in der Lage sind, geeignete Grundstücke bzw. Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen."
Von Seiten der Evangelischen Kirche in Stuttgart besteht die Möglichkeit, kurzfristig 80 zu- sätzliche Ganztagesplätze und 40 Hortplätze einzurichten. Auch von Seiten der Katholischen Kirche in Stuttgart hat das Jugendamt entsprechende Angebote erhalten.
Sowohl hinsichtlich der zeitlich raschen Verfügbarkeit der zusätzlichen Plätze, dem Erhalt der Trägervielfalt beim Ausbau der Kinderbetreuungsangebote als auch unter finanziellen Gesichtspunkten (z.B. Vermeidung der hohen Neubauinvestitionen bei städt. Einrichtungen) sind wir sehr daran interessiert, für neue und zusätzliche Plätze zu Sondervereinbarungen mit den freien Trägern zu kommen, ohne dass dies als Präzedenzentscheidung bezüglich der Regelförderung für die bestehenden Gruppen und Einrichtungen der freien Träger herangezogen wird.
Wir beantragen daher:
Das Jugendamt legt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. April und im Jugendhilfeausschuss am 22. April 2002 einen umfassenden Bericht zu dieser Thematik vor. Insbesondere werden die nachstehenden Fragestellungen beantwortet:
Welche konkreten Angebote für die Einrichtung neuer und zusätzlicher Plätze liegen dem Jugendamt von seiten der freien Träger vor? Welche davon sind bedarfsgerecht? Bis wann könnten diese neuen Einrichtungen bzw. Gruppen ihren Betrieb aufnehmen?
Welche geplanten Einrichtungen bzw. Neubauvorhaben in städtischer Trägerschaft würden sich hierdurch erübrigen?
Wie stellt sich der Wirtschaftlichkeitsvergleich bei einer 100-%-Förderung der freien Träger für diese neuen und zusätzlichen Plätze im Vergleich zu einer neu zu bauenden Einrichtung in städtischer Trägerschaft (einschl. Grundstücks- und (Investitionskosten) dar?
Welche weitere Vorgehensweise beabsichtigt das Jugendamt?
Michael Föll Angela Schmid
Fraktionsvorsitzender