Antrag vom 11/12/2008
Nr. 440/2008

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Aktuelle Finanzkrise und Cross Border Leasing II.
Gemeinderat muss einbezogen werden!

Der Gemeinderat muss einbezogen werden!
Aktuelle Finanzkrise und Cross Border Leasing II.

Am 30.9. hatte ich eine detaillierte Anfrage gestellt nach der Entwicklung der Finanzanlagen und Cross Border Leasings der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen. Sie wurde bis jetzt nicht beantwortet. In Ausschüssen und in der Gemeinderatssitzung habe ich zwischenzeitlich mündlich nachgefragt, insbesondere auch nach der Situation der Wasserversorgungszweckverbände. Von Seiten der Kämmerei kamen nur oberflächliche Beschwichtigungen. Die Frage in der Gemeinderatssitzung nach einer notwendigen bzw. zweckmäßigen Auflösung von Leasinggeschäften wischte der Kämmerer vom Tisch. Nun lese ich in der Presse, auch die Wasserversorgungs-Zweckverbände hätten beim US-Investors nach Auflösung des gesamten Leasinggeschäfts nachgesucht, aber keine Antwort erhalten. Unbeantwortet blieb auch die Frage nach einer in den USA durch die oberste Steuerbehörde IRS betriebenen Rückabwicklung der Cross Border Leasings.

In der Presse steht weiter: "Verluste aus Cross-Border-Leasing werden immer größer." Bei der Landes- und der Bodenseewasserversorgung drohen hohe Kosten. Die Stadt Stuttgart hat bei beiden Zweckverbänden den höchsten Anteil, besetzt die Spitzenpositionen der Entscheidungs- und Aufsichtsgremien und hat somit die höchste Verantwortung für die Entwicklung.

Dem Landesfinanzminister fällt angesichts der Entwicklung bei der Landesbank fast die Kaffeetasse aus der Hand.

Es wird Zeit, dass dem Gemeinderat reiner Wein eingeschenkt wird. Immerhin ist der Gemeinderat der Gesellschafter und hat nicht nur ein Recht auf Information, sondern auch die Pflicht, sich um die Finanzanlagen der Stadt zu kümmern.

Daher stelle ich den Antrag:

a) Die Stadtverwaltung begründet, warum
  1. die Gemeinderäte der in den Wasserversorgungszweckverbänden zusammengeschlossenen Kommunen erst nachträglich über die Maßnahmen unterrichtet werden sollen, wenn doch spätestens seit Mitte November die Probleme bekannt waren,
  2. die Bürgermeister dieser Kommunen in nachträglichen Eilentscheidungen die Maßnahmen der Geschäftsführungen absegnen sollen, wenn doch jetzt bereits die Handlungsnotwendigkeiten auf dem Tisch liegen,
  3. und warum dieses Vorgehen - verbunden mit der Ausschaltung der Gemeinderäte - Rechtens sein soll.


b) Die Stadtverwaltung informiert den Gemeinderat umgehend über
  1. die Entwicklung der Finanzanlagen der Stadt und ihrer Beteiligungen, insbesondere der Spezialfonds,
  2. die Entwicklung bei der Bodensee- und der Landeswasserversorgung,
  3. den Stand aller Cross Border Leasings der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen inklusive der Frage der Vertragsrückabwicklung.

c) Die Stadtverwaltung bezieht den Gemeinderat vorher in die zu treffenden Entscheidungen ein.

Da laut Presse bereits am 25.11. die Verbandsversammlungen der Wasserversorgungs-Zweckverbände tagen und beschließen müssen, sollte die Angelegenheit am 20.11. auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt werden, auch wenn in diesem Ausnahmefall die Einladefrist für den Tagesordnungspunkt nicht eingehalten wird.



Ulrike Küstler