Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS), DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Unbegleitet einreisende Flüchtlingskinder und -jugendliche
Unbegleitet einreisende Flüchtlingskinder und -jugendliche: Umsetzung des neuen Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetzes
Am 1. Oktober 2005 ist das Kinder- und Jugendhilfeentwicklungsgesetz in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Hierin werden auch die Bestimmungen des § 42 SGB VIII neu formuliert, die die Aufgaben der Jugendämter für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen regeln.
Ich bitte das Jugendamt, dem Gemeinderat mitzuteilen, welche Änderungen der Praxis des Jugendamts in der Betreuung unbegleiteter Flüchtlingskinder und -jugendlicher sich dadurch ergeben bzw. wie sie umgesetzt werden/wurden, besonders in Bezug auf
Erstunterbringung und -versorgung,
Unterbringung (bei Einzelpersonen, in welcher/welchen geeigneten Einrichtung/en, in einer sonstigen betreuten Wohnform),
unverzügliche gerichtliche Bestellung eines Vormunds oder Pflegers.
2. Wie wurde bisher verfahren bzw. wie wird in Zukunft verfahren, wenn die Inobhutnahme des Jugendamtes endet, weil
ein unbegleitet eingereistes Flüchtlingskind oder -jugendlicher an Personen- oder Erziehungsberechtige übergeben werden? Wird die Eignung, Unterbringung und künftige Situation überprüft?
weil eine Entscheidung über die Gewährung von Hilfe nach dem SGB gefällt wurde?