Rockenbauch Hannes (SÖS)SÖS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Sockelbeträge für Fraktionen
Änderung des Paragraphen 2, Absätze 2 bis 4, der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats
Streichung der der Sockelbeträge für Fraktionen
“Die Gemeinderäte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden.” (§32, Abs. 3, GemO BaWü)
Diese unabhängige Stellung des/der GemeindrätInnen wird auch durch das Kommunalwahlverfahren (kumulieren, panaschieren) unterstrichen.
Wer nun in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg nach Fraktionen sucht, wird nichts finden. Fraktionen sind in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen. Lediglich die vom Gemeinderat sich selbst gegebene Geschäftsordnung sieht in Paragraph 8 vor, daß sich Stadträte (offenbar keine Stadträtinnen) zu Fraktionen zusammenschließen dürfen.
Tatsächlich aber bestimmen die Ergebnisse von Fraktionsberatungen weitgehend das Abstimmverhalten von GemeinderätInnen. Ohne unterstellen zu wollen, daß damit GemeinderätInnen generell in ihrem Abstimmverhalten vorbestimmt sind oder werden, ist eine solche Entwicklung nach unserer Auffassung bedenklich, weil “richtiges” oder “falsches” Abstimmen beim Aufstellen der KandidatInnen-Liste zur nächsten Gemeinderatswahl dann belohnt oder bestraft wird.
Überhaupt nicht einzusehen ist aber, daß diese falsche Entwicklung auch noch finanziert wird, die Fraktionen sich ungehindert darauf verständigen können, in welchem Umfang sie sich an kommunalen Geldern bedienen.
Ich beantrage daher die Streichung der Sockelbeträge für Fraktionen im § 2, Absätze 2 bis 4, der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats. Die dadurch eingesparten Mittel in Höhe von 297.250 Euro könnten dann für die Betreuung der Flüchtlinge verwendet, die dort beschlossene Kürzung der Mittel dann um diesen Betrag rückgägngig gemacht werden.
Damit wären die den Fraktionen zugehörigen GemeinderätInnen den Einzel- bzw. Gruppenmitglieder gleichgestellt. Sie können selbstverständlich weiterhin Fraktionen bilden, allerdings wären die Kosten der Fraktionsbildung dann aus den nicht zu knapp bemessenen Mitteln für Einzelmitglieder zu finanzieren.