Anfrage
vom
10/15/2002
Nr.
359/2002
Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Nochmals: Datenschutz bei der Bußgeldbehörde
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 26.08.2002 ( 1 Ss 230/02 ) festgestellt, dass die Erhebung eines beim Passregister gespeicherten Lichtbildes zur Überführung von Verkehrssündern im Online-Zugriff rechtswidrig ist, wenn dabei der gesetzlichen Dokumentationspflicht nicht genügt wird. In der bisherigen Praxis der Bußgeldbehörde Stuttgart hatte das OLG so "schwerwiegende Fehler" gefunden, dass es den Online-Zugriff als rechtswidrig eingestuft hat.
Das OLG hat ferner festgestellt, dass der Online-Zugriff auf das Passregister frühestens seit der Neufassung des § 8 LDSG am 18.09.2000 zulässig sein konnte.
Wir fragen deshalb:
1. Seit wann werden die Lichtbilder im Passregister digitalisiert und weshalb erfolgte die Umstellung von der Aufbewahrung der Lichtbilder in Papierform in digitalisierte Form?
2. Wieviel kostete die Umstellung und wer veranlasste sie?
3. Wie sieht das gegenwärtige Verfahren aus und wie sollen die Ermittlungen der Bußgeldbehörde zukünftig unter Beachtung des Beschlusses des OLG Stuttgart in Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren geführt werden?
4. Werden die Bürgerinnen und Bürger zukünftig bei der Beantragung eines Reisepasses auf die Zugriffsmöglichkeit durch die Bußgeldbehörde hingewiesen werden und wie wird die Passbehörde verfahren, wenn ein Bürger der Digitalisierung seines Lichtbildes widerspricht?
Roland Kugler Werner Wölfle