Antrag vom 06/26/2003
Nr. 157/2003

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Übertragung sozialer Dienste in kommunaler Trägerschaft auf freie Träger (GRDrs 513/2003)

Aufgabe der Stadt Stuttgart ist es, dafür Sorge zu tragen, dass den Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt die notwendigen sozialen Dienste in entsprechender Qualität zur Verfügung stehen. Deshalb gehört es zu den Kernaufgaben der Stadtverwaltung, die Planung, Steuerung (z.B. über Qualitäts- standards) und Förderung der sozialen Dienste vorzunehmen. Die CDU-Fraktion bejaht diese Aufgabenstellung uneingeschränkt.

Damit endet jedoch im Wesentlichen unser Einvernehmen mit der Vorlage der Sozial- verwaltung (GRDrs 513/2003). Die Überprüfung der Sozialverwaltung hat keineswegs wie dargestellt ergeben, dass im Vergleich zu einer Aufgabenwahrnehmung durch freie Träger ein qualitativer oder wirtschaftlicher Vorteil durch eigene kommunale Dienste besteht - ein solcher Vergleich wurde überhaupt nicht angestellt. Trotzdem wird dies in der Vorlage behauptet - ganz nach dem Grundsatz: Was nicht sein darf, kann auch nicht sein.

Ausgehend vom Subsidiaritätsprinzip, wonach Angebote freier Träger bei gleicher Qualität und Wirtschaftlichkeit Vorrang vor Leistungsangeboten der öffentlichen Hand haben, geht die CDU-Fraktion davon aus, dass insbesondere in den Aufgabenfeldern, in denen sich die Stadt heute bereits die Erbringung sozialer Dienste mit freien Trägern teilt, eine Übertragung auf freie Träger zu transparenteren Strukturen und Verantwortlichkeiten führt, qualitativ sinnvoll und wirtschaftlich aufgrund größerer und flexiblerer Organisationseinheiten von Vorteil ist.

Ziel dieser strukturellen Änderungen sind nicht finanzielle Einsparungen für den Stadthaus- halt, sondern die Sicherstellung leistungsfähiger, effizienter und zukunftsfähiger sozialer Dienste in unserer Stadt. Auch auf die Bürgerinnen und Bürger, die soziale Dienste in Anspruch nehmen, werden Strukturänderungen keine größeren Auswirkungen haben, da alle Dienste, die wir zur Übertragung auf die freien Träger vorsehen, auch jetzt schon von diesen in Teilgebieten unserer Stadt angeboten werden. Von einem Sozialabbau kann daher keine Rede sein.

Daher beantragen wir, den Beschlussantrag wie folgt zu ändern:

1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Übertragung der nachstehenden sozialen Dienste in kommunaler Trägerschaft zum 1.1.2004 auf freie Träger vorzubereiten und die notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung rechtzeitig einzuholen:

a. Schuldnerberatung (Sozialamt)
b. Zentrale Notübernachtung (Sozialamt)
c. Soziale Betreuung in Flüchtlingsunterkünften (Teil der Fachstelle Migration im Sozialamt)
d. Tagespflege (Jugendamt)
e. Sozialpsychiatrische Hilfen (Gesundheitsamt)

2.
Die Krankenhaussozialarbeit (Sozialamt) wird zum 1.1.2004 auf den Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart einschließlich der Zuschüsse der Krankenkassen übertragen. Das Klinikum Stuttgart legt im Hinblick auf die Einführung der Fallpauschalen ein Personalentwicklungs- konzept vor.

3.
Die Neuordnung der Sucht- und Drogenhilfe erfolgt zum 1.1.2004 nach den Grundzügen des Organisationsmodells gemäss Anlage 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bürgerhospital, der EVA Suchtberatung, der Caritas Suchthilfe und Release e.V. ein Umsetzungskonzept auf dieser Grundlage zu erarbeiten und dem Gemeinderat rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.
Die Ausschreibung und Vergabe der sozialen Dienste nach Ziffer 1 erfolgt im Wege des "Berliner Modells" (Interessenbekundungsverfahren mittels öffentlicher Bekanntmachung, mehrstufiges Auswahlverfahren, Vertragsverhandlung mit den ausgewählten Trägern, Bekanntmachung des Ergebnisses gegenüber der EU).

5.
Die Übertragung der sozialen Dienste erfolgt in der Regel personalrechtlich nach § 613 a BGB (Betriebsübergang), sofern im Einzelfall keine abweichende Lösung vereinbart wird. Die Stadt hat dem jeweiligen freien Träger die hierfür benötigten finanziellen Ressourcen zu garantieren. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten von der Stadt eine Besitzstandsgarantie.

6.
Der Bürgerservice Leben im Alter (Sozialamt), die Erziehungsberatungsstellen (Jugendamt), die Beratungsstelle nach § 219 StGB (Jugendamt) und das Elternseminar (Jugendamt) verbleiben als kommunaler Dienst in städtischer Trägerschaft.



Michael Föll Dr. Ilse Unold Helga Vetter
Fraktionsvorsitzender


Reinhold Uhl Angela Schmid Iris Ripsam
Stv. Fraktionsvorsitzender


Dr. Susanne Eisenmann Christina Metke Philipp Hill
Stv. Fraktionsvorsitzende