Antrag vom 07/06/2000
Nr. 479/2000

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Weitere Spielhallen in der City - rechtliche Möglichkeiten zur Verhinderung

In der Sitzung des UTA vom 23. Mai 2000 hat die Verwaltung anhand eines Städtevergleichs dargelegt, dass die Zahl der Spielhallen in Stuttgart im Vergleich zu anderen Städten in Deutschland relativ gering ist. Festgehalten werden muss auf der anderen Seite jedoch auch, dass in den letzten Jahren eine ganze Reihe von zusätzlichen Spielhallen in der Innenstadt entstanden sind, was unter Aspekten des Jugendschutzes unerwünscht und im Hinblick auf eine attraktive Innenstadt ebenso wenig begrüßenswert ist. Bekannt ist zudem, dass die Branche der Automatenhersteller bemüht ist, weitere Standorte aufzumachen; dies gilt insbesondere für überregional tätige Unternehmen, die bislang noch kein "Standbein" in Stuttgart haben oder bestrebt sind, das Angebot durch neue Standorte zu erweitern.

Das Eingeständnis von Seiten der Ordnungsbehörde, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs unter den Aspekten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nur einen geringen Spielraum für Ablehnungen zu haben, ist sicher richtig. Erfolgsversprechender erscheint uns deshalb der Ansatz, das Planungsrecht - den gültigen Bebauungsplan - zu ändern und zu aktualisieren.

Wir beantragen deshalb:
  1. Der Bebauungsplan "Vergnügungseinrichtungen" im inneren Stadtgebiet von 1985 wird dahingehend geändert, dass Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinn von §33i der Gewerbeordnung zukünftig in Kategorie C eingeordnet werden.

    Diese Änderung würde bedeuten, Spielhallen in planungsrechtlicher Hinsicht Animierlokalen, Nachtbars und vergleichbaren Lokalen gleichzusetzen. Diese Art von Betrieben ist nach den Vorschriften dieses Bebauungsplans im Gegensatz zu den Betrieben der Kategorie B nur an wenigen und genau bezeichneten Standorten in der City zulässig. Dass sich diese Art von Bebauungsplan seit Mitte der achtziger Jahre durchaus bewährt hat, wird auch daran deutlich, dass die Animierlokale, Nachtbars usw. mit diesem Planungsinstrument im Wesentlichen heute im Leonhardtsviertel angesiedelt sind und nicht mehr an zahlreichen anderen Standorten in der Innenstadt wie früher. Einen weiteren Ansatzpunkt zur Verhinderung von weiteren Spielhallen sehen wir jedoch auch in der konsequenten Anwendung der einschlägigen Bestimmungen bei einer beabsichtigten Einrichtung von sogenannten Mehrfachspielhallen. Hinter diesem Begriff verbergen sich bauliche Konstruktionen, bei denen mehrere getrennte Räumlichkeiten unter einer Adresse die Aufstellung von 30 oder 40 Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ermöglichen. Dies ist eine eindeutige Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen der Spielverordnung, die eben gerade deshalb novelliert wurde, um nur noch 10 Gewinn- spielgeräte an einem Standort bzw. einer postalischen Adresse aufzustellen.
    Wir beantragen deshalb:
  2. Die Verwaltung wird bei zukünftig eingehenden Bauvorhaben und Nutzungsänderungen mit Hinweis auf die Umgehung der gesetzlichen Zielsetzungen die Einrichtung von Mehrfachspielhallen grundsätzlich ablehnen.








Michael Föll Gregor Maihöfer
Fraktionsvorsitzender





Reinhold Uhl Dieter Wahl
Stv. Fraktionsvorsitzender




Dr. Reinhard Löffler Angela Schmid




Manfred Zaiss