Antrag vom 08/02/2001
Nr. 363/2001

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Religions- und Meinungsfreiheit in Stuttgart - Ja oder Nein?

Gerade in der letzten Zeit kommt es verstärkt vor, daß Teile der politischen Klasse - vor allem der SPD und CDU - gezielt gegen alles vorgeht, was nicht mit deren Demokratie- und Staatsverständnis in Einklang zu bringen ist.
Mit teilweiser Unterstützung der Medien werden hier Organisationen und Gemeinschaften regelrecht verfolgt, diskriminiert und in ihrer Entfaltung gehindert, ohne daß hierfür eine ausreichende rechtliche Handhabe besteht. Dies gilt neben den noch angeführten Ver- einigungen im übrigen auch für politische Parteien wie z.B. die Republikaner.
Ob die Scientology Kirche, der man Werbung auf dem Pragsattel verbieten wollte und deren Ausstellungsprojekt in der Marienstraße behindert und bekämpft wird,
oder den aktuellen Fall eines seit Jahren unauffälligen Marktstandes in der Markthalle,
oder bei Veranstaltungen des gemeinnützigen Cannstatter Kreises e.V. im Ratskeller,
oder im Umgang mit sonstigen mißliebigen Vereinigungen unbescholtener Bürger:
Es wäre recht, wenn Teile der Politik und Vertreter der öffentlichen Meinung aus Gründen der Glaubwürdigkeit für diese Organisationen die gleichen Maßstäb anlegten wie bei "genehmen" religiösen (z.B. Islam), politischen (z.B. PDS) und sonstigen Vereinigungen.
Eines muß hier ganz klar gesagt werden: Solange eine Organisation, eine Partei oder sonstige Vereinigung rechtmäßig ist, solange ist sie auch als solche zu behandeln. Dies ist eine ganz klare Grundaussage unseres Grundgesetzes - alles andere ist Verfolgung.
Allein die Beobachtung der Organisationen durch staatliche Sicherheitsorgane oder eine negative öffentliche Berichterstattung rechtfertigen hier nicht, daß die Stadtverwaltung ihre Neutralitätspflicht gegenüber Ihren Bürgern verletzt oder den Grundsatz des Vorranges und Vorbehalts des Gesetzes mißachtet.

Wir beantragen:

Die Stadtverwaltung beachtet die Religions- und Meinungsfreiheit in ihrem vielfältigen Ver- waltungshandeln und widerspricht allen Tendenzen, die die Betätigung von rechtmäßigen Parteien, Religionsgemeinschaften und sonstigen Vereinigungen zu verhindern suchen.
Die unverhältnismäßige Kündigung des Marktstandes Lebe Gesund in der Markthalle ist unverzüglich zurückzunehmen.



Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher