Anfrage vom 09/16/2004
Nr. 271/2004

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Substitution von Opiatabhängigen in Stuttgart

Mit Einführung der BUB-Richtlinien zum 01.01.2003 wurde die Substitution von Opiat- abhängigen, deren Behandlung von den Krankenkassen (GKV) finanziert wird, neu ge- regelt. Auch nach den geltenden BUB-Richtlinien fällt die in der BtMVV vorgeschriebene psychosoziale Betreuung der Substituierten nicht unter die Leistungspflicht der GKV. Andererseits ist die psychosoziale Begleitung unabdingbare Voraussetzung für die Kostenübernahme seitens der GKV. Für die Kosten der psychosozialen Betreuung müssen Land und Kommunen aufkommen.
Besonders in Ballungsräumen führt dies zu einer steigenden Belastung für die kommunalen Haushalte, sofern die Voraussetzungen für eine von der GKV finanzierte Substitution sichergestellt werden sollen.

Nachdem der letzte Sachstandsbericht zur Substitution etwa zwei Jahre zurückliegt und überdies keine präzisen Angaben zur Kostensituation enthält, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
  1. Welche Kosten hat die LH Stuttgart im Jahre 2003 den an der psychosozialen Betreuung und Beratung beteiligten Beratungsstellen und Organisationen erstattet?
  2. Wieviele Opiatabhängige wurden 2003 und 2004 von der von der Stadt mitfinanzierten psychosozialen Betreuung und Beratung erfaßt?
  3. Wieviele Opiatabhängige wurden 2003 und 2004 über das Sozialamt finanziert und welche Kosten sind hierbei entstanden?
  4. In welchem Verhältnis beteiligen sich das Land, die Stadt und die Träger der Beratungsstellen an den Kosten der psychosozialen Beratung und Betreuung von Opiatabhängigen?
  5. Welche Beratungsstellen, deren Kosten für die Durchführung der psychosozialen Beratung und Betreuung von der Stadt übernommen wurden, rechnen zudem Kosten der psychosozialen Beratung und Betreuung bei den zur Substitutionsbehandlung zugelassenen Vertragsärzten ab?




Dieter Lieberwirth Dr.Rolf Schlierer
Gruppensprecher