Zur Zeit wird die Zulässigkeit des Bürgerentscheids zu Stuttgart 21 juristisch geprüft.
Wir beantragen:
die Verwaltung stellt dar, welche Kosten (inklusive Plakate, Aufklärungsschriften, Versammlungen etc.) bei der Zulässigkeit des Bürgerentscheids auf die Stadt Stuttgart und ihre Steuerzahler zukommen.
Jürgen Zeeb Konrad Zaiß Joachim Fahrion
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitz.