Verschiedene Gründe sprechen dafür, dass die Bedarfsrichtwerte für Friedhofsflächen (4 qm pro Einwohner) nicht mehr zeitgemäß sind und eine andere Berechnungsgrundlage angewandt werden sollte.
a) Von den 160 000 Grabstätten in unseren 42 Friedhöfen sind nur 130 000 belegt.
b) In keinem der letzten 50 Jahren sind weniger Menschen in Stuttgart gestorben als 2004.
c) Die Zahl der Erdbestattungen ist weiterhin stark rückläufig, andere platzsparendere Grabarten werden vermehrt nachgefragt.
d) Die Grabnutzungsdauer wird sich aufgrund der singulären Bevölkerungsentwicklung verkürzen.
Wir wissen sehr wohl, dass die Sterbefälle in 5 bis 10 Jahren wieder zunehmen werden und dass die Grabgrößen bei Erdbestattungen von 2,00 m auf 2,40 m erweitert wurden. Auch stehen wir nach wie vor zu einer dezentralen Friedhofsversorgung und kennen die Problematik der unterschiedlichen Belegung der einzelnen Friedhöfe, aber auch deshalb erwarten wir von der Verwaltung eine Überarbeitung des Bedarfs.
Wir beantragen deshalb:
Die Stadtverwaltung ermittelt aufgrund der geänderten Komponenten den Flächenbedarf der einzelnen Friedhöfe und berichtet zeitnah in den zuständigen Ausschüssen. Im Hinblick auf die Haushaltplanberatungen ist auch von Interesse, wie sich der Kostendeckungsgrad entwickeln wird.