Antrag vom 10/28/2002
Nr. 374/2002

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Dr. Löffler Reinhard (CDU), Föll Michael (CDU)
Betreff

Corporate Governance Kodex für kommunale Beteiligungsunternehmen

Nachdem die Regierungskommission “Corporate Governance” im Juli 2001 ihren Bericht (BT-Drs. 14/7515 v. 14.08.01) vorgelegt und die darauf eingesetzte Kodex-Kommission im Februar dieses Jahres den Deutschen Corporate Governance Kodex (www.corporate-
governance-kodex.de) vorgestellt hatte, ist das “Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts zu Transparenz und Publizität (TransPuG) am 26.07.02 in Kraft getreten (BGBl. 2002, 2681). Das Gesetz wendet sich an Aktiengesellschaften mit dem Ziel, international anerkannte Standards für eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung zu erreichen, um damit den Standort Deutschland für ausländische Investoren attraktiver zu machen. Zu den Regelungsinhalten gehören die Implementierung des Corporate Governance Kodex, die Stärkung des Aufsichtsrats und die weitere Ebnung des Wegs zur virtuellen Hauptversammlung.

Der Corporate Governance Kodex richtet sich zwar in erster Linie an börsennotierte Gesellschaften. Die Regierungskommission empfiehlt jedoch auch die Beachtung des Kodex für nicht börsennotierte Unternehmen. Der Kodex gibt eine Reihe von Empfehlungen und Anregungen, wie beispielsweise die Verbesserung der Informationsversorgung des Aufsichtsrats, die Konkretisierung und Verschärfung der Abschlussprüfung und die Anpassung der Konzernrechnungslegung an internationale Gepflogenheiten.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensführung und –überwachung transparent und nachvollziehbar gestaltet werden, um so das Vertrauen von Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung zu fördern. Der Kodex bindet die Aufsichtsräte stärker in Entscheidungen über wichtige Geschäfte ein. Bei dem Kodex handelt es sich nicht um eine bindende Rechtsgrundlage, sondern um Verhaltensempfehlungen, die auch in kommunalen Beteiligungen zum Tragen kommen könnten.

Der Kodex fordert ein intensiveres Zusammenarbeiten von Vorstand und Aufsichtsrat und will so dazu beitragen, dass das duale Führungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat und das international verbreitete Board-System sich in der Praxis aufeinander zu bewegen.

Der Kodex empfiehlt eine verbesserte Information des Aufsichtsrats, idem er die effiziente Informationsversorgung als gemeinsame Aufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat beschreibt, schriftliche und rechtzeitige Vorstandsberichte fordert und verlangt, dass in den Berichten des Vorstands Abweichungen von aufgestellten Plänen und Zielen dem Aufsichtsrat erläutert werden.

Der Kodex fordert von den Wirtschaftsprüfern die vollständige Offenlegung der beruflichen, finanziellen und sonstigen Beziehungen zwischen Unternehmen und Abschlussprüfern. Der Abschlussprüfer soll verpflichtet werden, dem Aufsichtsratvorsitzenden während der Prüfung auftretenden Befangenheitsgründe unverzüglich offen zu legen.

Die Gesellschaft soll unter Einsatz des Internets die Vorbereitung auf die Hauptversammlung erleichtern. Der Vorstand soll sämtliche Vorbereitungsunterlagen auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen.

Vorstandsvergütungen sollen aufgrund einer Leistungsbeurteilung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft festgelegt werden. Sie sollen ein Fixum, variable Bestandteile und an den langfristigen Unternehmenserfolg gebundene Komponenten enthalten. Der Kodex gibt die Anregung, Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss offen zu legen.



Antrag:

Die Verwaltung prüft, ob die Anregungen und Empfehlungen des Corporate Governance Kodex bei ihren Beteiligungsgesellschaften zu einer verbesserten Unternehmenskultur und verantwortungsbewusster Unternehmensführung beitragen kann und setzt bei positiver Einschätzung die Inhalte des Kodex um.





Michael Föll Dr. Reinhard Löffler
Fraktionsvorsitzender