Anfrage vom 10/18/2002
Nr. 364/2002

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Im Sozialgesetzbuch IX. § 71 wird die "Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen" geregelt.
Der Gestzgeber hat die Pflichtquote mit der Maßgabe auf 5 % herabgesetzt, dass die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im Monat Oktober 2002 um 25 % geringer ist als im Oktober 1999. Solle dies nicht eintreten, wird die Pflichtquote ab 01.01.2003 wieder auf 6 % heraufgesetzt.

Wir fragen die Verwaltung:
  1. Wie stellt sich die Situation der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Stadtverwaltung (in einzelnen Ämtern, den Krankenhäusern sowie den Eigenbetrieben) gegenwärtig insgesamt sowie für einzelne Bereiche dar? Wie sehen die Quoten im Vergleich zu den Vorjahren aus?
  2. Welche Entwicklungstendenzen sind in Stuttgart abzusehen?
  3. Was gedenkt die Stadtverwaltung zu tun, um die Pflichtquote zu erfüllen?
  4. Wie hoch ist die Schwerbehindertenquote bei vergleichbaren Großstädten in der Bundesrebublik sowie in Großstädten in Baden-Württemberg?


Dr. Maria Hackl Robert Baumstark