Landespauschalen für die Unterbringung von Asylbewerbern und Spätaussiedlern
Der Landtag von Baden-Württemberg hat jüngst die Erstattung der Kosten für die Versorgung der Asylbewerber und Spätaussiedler neu geregelt.
Die bisherige Praxis, wonach Land- und Stadtkreise für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und medizinische Versorgung direkt mit dem Land abrechnen konnten entfällt. An diese Stelle rückt eine Kopfpauschale von 7845.- Euro.
Die Pauschalisierung der Landeszuschüsse für die Unterbringung und Betreuung im Asyl- und Aussiedlerbereich soll u.a. Anreize schaffen, diese Einwanderungskosten deutlich zu senken und dadurch den Landeshaushalt und die kommunalen Haushalte zu entlasten.
Nach vorliegenden Berechnungen sind jedoch vor allem Kommunen mit einer hohen Zahl des betroffenen Personenkreises von dieser Neuregelung nachteilig tangiert.
Für Stuttgart werden Mehrkosten von ca 4 Mio. Euro prognostitziert, wobei hier unkalkulier- bare Kosten wie z.B. Unterhaltungsmaßnahmen an Unterkünften nicht mitgerechnet sind.
Wir sehen hier insofern einen dringenden und akuten Konsolidierungsbedarf.
Wir fragen an:
Mit welchen Mehrbelastungen rechnet die Stadtverwaltung konkret?
Welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Stadtverwaltung in welchen Zeiträumen, um in diesen Bereichen zu Kosteneinsparungen zu gelangen?
Wir beantragen:
Die Stadtverwaltung berichtet im Sozialausschuß noch vor der Sommerpause unter Beantwortung der obigen Anfragen über die beabsichtigten städtischen Maßnahmen als Reaktion auf die geänderte Gesetzeslage
Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher