Dringlichkeitsantrag vom 05/12/2009
Nr. 221/2009

Dringlichkeitsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Missachtung eines Gemeinderatsbeschlusses.
Auch die Vergütung des neuen LBBW-Vorstandes begrenzen.

Nach dem überraschenden Wechsel an der Bankspitze, der politisch und nicht fachlich begründet war, hören wir jetzt, dass der einstimmige Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats, die Vorstandvergütungen auf 500.000 Euro zu begrenzen, missachtet werden soll.

Am 19.03.2009 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart in der Trägerversammlung der LBBW zu beauftragen,
– auf eine marktgerechte, der jeweiligen betriebswirtschaftlichen Situation angemessene Vergütung der Mitglieder des Vorstands und der leitenden Angestellten hinzuwirken,
– bei der Festlegung der zukünftigen Vergütungsstruktur für diese Leitungsorgane am nachhaltigen Unternehmenserfolg orientierte Entlohnungselemente zu berücksichtigen, die sich an den wirtschaftlichen Ergebnissen mehrjähriger Betrachtungszeiträume bemessen,
– im Zuge der geplanten Kapitalerhöhung sicherzustellen, dass die Vorstandsvergütungen auf 500.000 Euro beschränkt werden, solange das Jahresergebnis nach IFRS negativ ist,
– ebenfalls sicherzustellen, dass im Falle eines Unternehmensverlustes keinerlei Boni gezahlt werden,
– alles Erforderliche zu veranlassen, dass insbesondere mit der Vergütungsstruktur der Vorstandsmitglieder eine das Vertrauen der Öffentlichkeit sichernde Transparenz gewährleistet wird.


Wir stellen daher für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.04. und des Gemeinderats am 15.04.den Dringlichkeitsantrag:

Die städtischen Vertreter in der Trägerversammlung der LBBW werden beauftragt, keiner Erhöhung der Vorstandvergütung über 500.000 Euro zuzustimmen.


Werner Wölfle Muhterem Aras