Antrag und Anfrage vom 04/26/2007
Nr. 203/2007

Antrag und Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Küstler Ulrike (DIE LINKE.PDS), DIE LINKE.PDS im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Schulsachen für arme Kinder

Schulsachen für arme Kinder

In der Leistungspauschale für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern sind, wenn überhaupt, nur unzureichende Mittel für den Schulbesuch enthalten. Die Angaben, die ich finden konnte, reichen von 0,00 Euro bis 1,10 Euro pro Monat!

Mit 207 Euro im Monat für Kinder bis 14 Jahre und 276 Euro für Kinder ab 14 Jahren sollen Nahrung, Kleidung, Körperpflege, der Anteil für Wasser, Strom und Miete etc. bezahlt werden. Die Ausgaben für die (Schul-)Bildung der Kinder wurde bei der Festlegung der Regelsätze gar nicht oder völlig unzureichend berücksichtigt. Das Kindergeld wird voll auf den Hartz-IV-Anteil für Kinder angerechnet. Es steht also nicht - wie bei anderen Familien - zusätzlich zum sonstigen Einkommen zur Verfügung.

Die Kosten für Arbeitshefte, Schreibhefte, Stifte, Blöcke, Malutensilien, Kopiergeld, Klassenkasse, Sportsachen, Taschenrechner, Geodreieck, Kosten für Ausflüge und Besichtigungen, Kosten, die durch Praktika anfallen, usw. usf. sind in der Summe für die Familien mit geringem Einkommen oder im ALG-II- bzw. ALG-XII-Bezug eine riesige Belastung, vor allem massiert am Schuljahresbeginn.

Alle Kinder sollen sich auf den Schulbeginn freuen können und nicht mit Sorgen auf den ersten Schultag schauen. Auch müssen wir verhindern, das es wieder dazu kommt, dass Eltern ihre Kinder wegen der Kosten nicht auf weiterführende Schulen gehen lassen.


1. Anfrage

Ich frage die Stadtverwaltung a):
Welche Kosten, die mit dem Schulbesuch verbunden sind, entstehen den Eltern in der Grundschule und den verschiedenen weiterführenden Schulen? Die Schulverwaltung möge eine Auflistung machen.

Ich frage die Stadtverwaltung b):
Welche Kosten entstehen, wenn die Stadtverwaltung einen Fonds einrichet, aus dem gegen Vorlage der Anforderung der Schule oder gegen Vorlage der entsprechenden Quittungen den Eltern, die Anspruch haben auf die Bonuscard, die Kosten für die notwendigen Schulsachen und sonstigen Aufwendungen erstattet werden? Dabei bitte ich um gesonderte Ausweisung für die Eltern in ALG-II-Bezug und in SGB-XII-Bezug.


Ich frage die Stadtverwaltung c):
Wie verfährt das JobCenter Stuttgart mit diesen Anforderungen? Welche Möglichkeiten hat das JobCenter, Kinder und Jugendliche bzw. deren Familien bei der Beschaffung von Schulsachen zu unterstützen? Ich denke z.B. an die Gewährung von Darlehen für "unabweisbaren Bedarf", auf deren Rückzahlung verzichtet werden kann.


2. Antrag:
Ich beantrage:
Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, nach welchem Modell (eventuell einem dritten?) die Eltern mit Anspruch auf die Bonuscard und/oder in ALG-II- bzw. in SGB-XII-Bezug beim Kauf von Schulsachen entlastet werden können und so ihren Kindern der Schulbesuch erleichtert werden kann.



Ulrike Küstler