Haushalt 2008/2009 - Finanzplanung bis 2011
Erbbauzinsen
Wegen der Fehlbelegungsabgabe verzichtet die Landeshauptstadt Stuttgart derzeit auf den vertraglich geregelten Widerruf der Erbbauzinssubvention im geförderten Mietwohnungsbau, wenn die Mieter keinen Wohnberechtigungsschein besitzen.
Ab 2008 entfällt die Fehlbelegungsabgabe. Damit sind die vertraglichen Regelungen anzuwenden. Der geforderte Nachweis eines Wohnberechtigungsscheines ist aber sowohl für die Wohnungsbauunternehmen als auch für die Stadtverwaltung sehr arbeitsaufwändig. Außerdem würde der Widerruf der Erbbauzinssubvention nicht nur solche Mieter treffen, die heute Fehlbelegungsabgabe zu zahlen haben, sondern auch jene, die wegen geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenzen von der Abgabe befreit sind. Es kann aber nicht im Interesse der Landeshauptstadt sein, die Fehlbelegungsabgabe durch eine Erhöhung der Erbbauzinsen und damit der Kostenmiete "durch die Hintertüre" wieder einzuführen.
Wir beantragen, dass die Verwaltung mit den Wohnungsunternehmen eine Neu-
regelung mit folgenden Eckpunkten erarbeitet:
Der Landeshauptstadt steht weiterhin - über die förderrechtliche Bindungsfrist hinaus - ein vertragliches Belegungsrecht an öffentlich geförderten Wohnungen zu. Das Belegungsrecht wird aber auf 40 Jahre begrenzt.
Während der förderrrechtlichen Bindung ("Kostenmiete") gilt der ermäßigte Erbbauzins von 0,4%.
Die Erbbauzinsen werden pauschal erhöht, wenn für das jeweilige Objekt die förderrechtliche Bindung ausläuft. Dafür entfällt die bisher vorgesehene Überprüfung, ob die Mieter im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind.
Durch die neue Pauschalregelung sollen Mehreinnahmen in der Höhe erzielt werden, wie sie bei Umsetzung der bisherigen vertraglichen Regelung voraussichtlich zu erzielen wären. Die Mehreinnahmen sind in dien Haushalt 2008/2009 aufzunehmen.
Reinhold Uhl Jürgen Zeeb Rolf Zeeb
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
CDU-Fraktion Freie Wähler Fraktion FDP-Fraktion