Haushaltsantrag vom 10/24/2007
Nr. 447/2007

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2008/2009 - Finanzplanung bis 2011
Erbbauzinsen

Wegen der Fehlbelegungsabgabe verzichtet die Landeshauptstadt Stuttgart derzeit auf den vertraglich geregelten Widerruf der Erbbauzinssubvention im geförderten Mietwohnungsbau, wenn die Mieter keinen Wohnberechtigungsschein besitzen.

Ab 2008 entfällt die Fehlbelegungsabgabe. Damit sind die vertraglichen Regelungen anzuwenden. Der geforderte Nachweis eines Wohnberechtigungsscheines ist aber sowohl für die Wohnungsbauunternehmen als auch für die Stadtverwaltung sehr arbeitsaufwändig. Außerdem würde der Widerruf der Erbbauzinssubvention nicht nur solche Mieter treffen, die heute Fehlbelegungsabgabe zu zahlen haben, sondern auch jene, die wegen geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenzen von der Abgabe befreit sind. Es kann aber nicht im Interesse der Landeshauptstadt sein, die Fehlbelegungsabgabe durch eine Erhöhung der Erbbauzinsen und damit der Kostenmiete "durch die Hintertüre" wieder einzuführen.

Wir beantragen, dass die Verwaltung mit den Wohnungsunternehmen eine Neu-
regelung mit folgenden Eckpunkten erarbeitet:


Reinhold Uhl Jürgen Zeeb Rolf Zeeb
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
CDU-Fraktion Freie Wähler Fraktion FDP-Fraktion