Antrag vom 09/21/2007
Nr. 386/2007

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Zuparken von Fahrradanlagen

Erklärtes Ziel der Stadt Stuttgart ist es, den Radverkehrsanteil kurzfristig auf 12 % und längerfristig auf 20 % zu erhöhen. Dazu müssen mehr Menschen als bisher Spaß daran finden, in Stuttgart mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Insbesondere müssen solche Menschen Fahrrad fahren können, die sich dies wegen schlechter Radweg-Situation und viel Autoverkehr bisher nicht getraut haben.
Radwege und Radfahrstreifen wurden in den letzten Jahren hergestellt, über hundert Einbahnstraßen wurden für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet und entsprechende Fahrradflächen markiert - und viel zu oft und mit steigender Tendenz werden sie als willkommene Park- oder Halteflächen für Autos missbraucht. Jüngstes Beispiel ist die Gutenbergstraße, die nach 10 Jahren Diskussion nun endlich für Fahrräder in Gegenrichtung geöffnet wurde, und wo die neue Fahrradfläche von den Autofahrern sofort gut angenommen wurde, zum Parken. Doch zugeparkte Radwege vermitteln keinesfalls das notwendige Sicherheitsgefühl, um weitere Bürger vom Radfahren zu überzeugen.
Auch viele Fahrradabstellanlagen wurden gebaut - und werden von motorisierten Zweirädern verkehrswidrig blockiert.

Weil wir den Radverkehr in jeder Hinsicht fördern wollen,
fragen wir:

1. Warum erhebt die Stadtverwaltung für das Parken auf markierten Fahrradflächen in Einbahnstraßen, die für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet sind, nur ein Bußgeld von 10 Euro (siehe Anlage)?
Das Bundesverkehrsministerium hat in einem Schreiben an den ADFC-Bundesverband eindeutig erklärt, dass solche markierten Flächen auch ohne Radwegzeichen als Radweg zu gelten haben. Der Bußgeldkatalog sieht für das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen ein Mindestbußgeld von 15 Euro vor, bei Behinderung oder länger als 1 Stunde sogar 25 Euro, und bei beidem zusammen, Behinderung und länger als eine Stunde, sogar 35 Euro. Wir erinnern daran, dass als wirksamster Anreiz zu angemessenem Verhalten der Geldbeutel gilt.

2. Mit steigender Tendenz werden Radwege und Radfahrstreifen zugeparkt. Wie geht die Verwaltung dagegen vor? In welchem Umfang wird kontrolliert? Werden Bußgelder entsprechend dem Bußgeldkatalog verhängt?

3. Was unternimmt die Stadtverwaltung gegen die Unsitte, dass immer mehr Fahrradabstellanlagen von motorisierten Zweirädern blockiert werden? In welchem Umfang wird kontrolliert? Wird der Bußgeldkatalog angewandt?


Manfred Kanzleiter Annette Sawade Monika Wüst
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzende Stv. Fraktionsvorsitzende


Dr. Roswitha Blind Dr. Rainer Kußmaul

Zugeparkte Gehwege_2.pdf