Antrag vom 03/16/2000
Nr. 326/2000

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

F.D.P./DVP-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Moderne Entwicklungsverfahren für erneuerbare Energien




In unserer Stadt befinden sich, wie kaum in anderen vergleichbaren Großstädten in Deutschland, Institute und moderne Entwicklungsverfahren für erneuerbare Energien, insbesondere auch innovative Verfahren der Solartechnik. Stuttgart als eine der sonnenreichsten Großstädte in Deutschland ist hervorragend für die Nutzung der Solarenergie geeignet. Dennoch wird von Stuttgart hinsichtlich der bisher realisierten Anwendungen zur Nutzung der Solarenergie als "schwarzes Loch" gesprochen.

Die zur Zeit abrufbaren Fördermittel, insbesondere das zum 01.04.00 auf Bundesebene in Kraft tretende EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz), das für alle bis zum Jahr 2001 erstellten Anlagen eine Vergütung der eingespeisten Solarenergie von 0,99 DM pro KW auf 20 Jahre garantiert, zwingt auch die Stadt schnell zu handeln.

Die Fördermittel können nur eingesetzt werden, wenn auch die entsprechenden Dachflächen genutzt werden können.

Eine bestehende Beschlusslage in der Landeshauptstadt schreibt in bestimmten Fällen an geeigneten Standorten als ökologische Ausgleichsmaßnahme Dachbegrünung vor.

Diese Bestimmung bedarf dringend einer Anpassung, wenn inzwischen anerkannt ist,








Um den Anschluss nicht zu versäumen,
beantragen wir:
  1. Die Verwaltung legt kurzfristig den Fachausschüssen eine Erweiterungsvorschlag zur bestehenden städtebaulichen Bestimmung zur Abstimmung vor, die unter anderem alternativ zur Dachbegrünung als Ausgleichsmaßnahme zur CO²-Reduzierung auch Photovoltaik-Anlagen auf Dächern an geeigneten Standorten zulässt.
  2. Die Verwaltung stellt dar, wie dieses von der Bundesregierung ab 01.04.2000 in Kraft tretende EEG auch in Stuttgart verstärkt genutzt werden kann.







Rolf Zeeb
Fraktionsvorsitzender