Vor Verkauf der städtischen Häuser Heidehofstraße 5 und 11 ein Wertgutachten der Grundstückskommision einzuholen, das auch das Maß der baulichen Nutzbarkeit berücksichtigt.
Der Grundstücksverkauf wird auch im zuständigen Wirtschaftsausschuss behandelt.
Begründung:
Nach unserer Kenntnis ist das Maß der baulichen Nutzung wesentlich höher als die derzeitige Bebauung. Die Vorlage gibt keinerlei Auskunft darüber, wie der darin angegebene Wert der Grundstücke zustande kommt
Außerdem sind wir der Meinung, dass die Stadt eine einheitliche Liegenschaftsverwaltung hat; d.h. die Eigenbetriebe können nicht eigenständig über Grundstücksgeschäfte entscheiden. Nach dem Aufgabengliederungsplan der Stadt ist für Erwerb und Veräußerung von Grundstücken das Amt für Liegenschaften und Wohnen zuständig. Uns ist keine Regelung bekannt, die den ELW davon ausschließt.