Küstler Ulrike (DIE LINKE.), DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff
Maßnahmen für die Lebensmittel-Sicherheit an Schulen
Maßnahmen für die Lebensmittel-Sicherheit an Schulen
Aus der Antwort der Stadtverwaltung vom 29. Mai 2008 auf meinen Antrag-Anfrage 21/2008 vom 22. Januar 2008 ergibt sich:
Es gab bis vor zwei Jahren die flächendeckende Vermittlung von Kenntnissen der Lebensmittelhygiene in allen Stuttgarter Schulbezirken. Dies wurde aufgrund der Personalsituation der Dienstelle für Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen eingestellt. Stattdessen erteilt das Gesundheitsamt nur auf Anfrage der Betroffenen eine Erstbelehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes. Demnach erhalten nicht alle Personen, die in diesem Bereich tätig sind, die erforderlichen Kenntnisse.
Die Stadtverwaltung weiss nicht einmal, wie groß der Personenkreis ist. Es ist auch keine Vorsorge getroffen für die Ausweitung der Essensangebote an den Schulen.
Das vom Infektionsschutzgesetz vorgesehene Verfahren hat sowieso einen sehr niedrigen Standard, wenn keine Erfolgskontrolle und keine Gesundheitsprüfungen sichergestellt sind. In Stuttgart wird nicht einmal der Minimalstandard gewährleistet.
Die gesetzliche Aufgabe nach § 42 Infektionsschutzgesetz wird offenbar nicht erfüllt.
Nach Auskunft der Stadtverwaltung ist die Dienststelle für Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen bereit, bedarfsgerecht Schulungen vorzunehmen, "sofern die herfür erforderlichen Budgets oder Planstellen zur Verfügung gestellt werden". Die Stadtverwaltung macht aber keinen Vorschlag, wie es zu den erforderlichen Budgets und Planstellen kommt.
Daher stelle ich den Antrag:
Die Stadtverwaltung teilt mit, wie viele Personen (Hauptamtliche, Ehrenamtliche, 1- bzw. 1,5-Euro-Jobber etc). bei der Zubereitung und Ausgabe von Essen an den Schulen beteiligt sind.
Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat unverzüglich eine Beschlussvorlage vor, mit der die notwendigen Budgets und Personalstellen zur Sicherstellung der Lebensmittel-Sicherheit an den Schulen im Vorgriff auf den nächsten Haushalt beschlossen werden können.