Antrag vom 12/11/2001
Nr. 687/2001

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Sanierung Stuttgart 4 - Bohnenviertel - Ausgleichsbeträge

Am 10. März 1997 wurde die Sanierung des Bohnenviertels endgültig abgeschlossen. Nach Abschluss der Sanierung liegen jetzt die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene Ausgleichsbeträge zur Bezahlung vor.

Im Bohnenviertel gibt es eine Reihe von Schwierigkeiten, die durch die Sanierung nicht behoben, teilweise sogar erst geschaffen wurden. Zwar kann das Bohnenviertel unter städtbaulichen und architektonischen Aspekten sicherlich als gelungenes Sanierungsprojekt betrachtet werden. Die Sozialstruktur allerdings wurde mit der Sanierung nicht verbessert. Vielmehr stehen wir heute vor der Situation, dass in einem Gebiet mit einem ohne weiteres erkennbaren hohen Anteil an Sozialwohnungen, einem großen Anteil Bewohnern nichtdeutscher Herkunft, einem hohen Anteil an sozial Schwachen, dem eine kleinteilige Struktur handwerksbetonter, durchaus hochpreisiger Läden gegenüber steht. Laden- und Bevölkerungsstruktur des Gebiets passen zum Teil nicht zueinander. Sichtbare Folge sind oft monatelange, teilweise sogar jahrelange Leerstände von Ladenlokalen.

Die gewerblichen Nutzer sind auf Nachfrage von außerhalb des Gebietes angewiesen. Für den Ortsunkundigen ist das Bohnenviertel aber gerade auch wegen der nach wie vor nicht befriedigenden Situation im Bereich der Esslinger Straße als unattraktives (Einkaufs-)Gebiet erkennbar. Dies gilt leider trotz der mittlerweile eingerichteten oberirdischen Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger über den Charlottenplatzes.

Aber nicht nur die Vermietbarkeit der gewerblichen Flächen ist stark eingeschränkt. Schon angesichts der im Bohnenviertel sehr deutlich spürbaren Auswirkungen des benachbarten Leonhardsviertels mit seinem Rotlichtmillieu sowie einer gewisse Drogen- und Wohnsitzlosenszene lässt auch die Vermietbarkeit der Wohnungen, soweit es sich nicht ohnehin um Sozialwohnungen handelt, erheblich zu wünschen übrig.

Das Bohnenviertel hat durch die Sanierung sicherlich stadtgestalterisch gewonnen, aber nicht unbedingt eine echte sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung erfahren. Um wenigstens die derzeit vorhandene Sozialstruktur zu sichern, eine Ghettoisierung zu vermeiden und zu diesem Zweck den noch vorhandenen Betrieben die Existenz im Viertel weiterhin zu ermöglichen, sollte über die Höhe der Ausgleichsbeträge neu beraten werden.
Das öffentliche Interesse daran, die drohende Verschlechterung des Viertels abzuwehren, liegt auf der Hand.


Aus diesem Grund halten wir es für angemessen, bei der (Verkehrs-)Wertermittlung mit Abschlägen die oben genannten Probleme zu berücksichtigen.

Wir erwarten von der Verwaltung Vorschläge unter Zugrundelegung der Möglichkeiten des § 155 BauGB 1. Bis dahin sollte die Fälligkeit der Zahlungen ausgesetzt werden.




Michael Föll Klaus Rudolf Roland Schmid
Fraktionsvorsitzender




Stefan Barg Helga Vetter Oliver Kirchner
Stv. Fraktionsvorsitzender