dahin, dass dieser Ansatz ersatzlos gestrichen wird.
Weiter wird beantragt, den Beschluss des Gemeinderats aus 2002 zur Auflösung der Stiftung Pragsattel – Theaterhaus Stuttgart aufzuheben und Vertreter für den Stiftungsrat der Stiftung Pragsattel – Theaterhaus Stuttgart zu wählen.
Zur Begründung führe ich aus:
Der Gemeinderat der LHS beschloss einstimmig in den 90-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts die Übertragung des Grundstücks Siemensstr. 11 auf die Stiftung Pragsattel – Theaterhaus Stuttgart zur Umnutzung für kulturelle Zwecke.
Nachdem 2001 eine deutliche Überschreitung der Umbau- und Modernisierungskosten für die Rheinstahlhalle absehbar war, verlangte der Gemeinderat wiederum einstimmig die Auflösung der Stiftung und Rückübertragung des Vermögens auf die LHS, weil die LHS für die Mehrkosten aufkommen musste. Der GR beschloss am 16. Mai 2002 die Auflösung der Stiftung.
Die Auflösung der Stiftung Pragsattel – Theaterhaus Stuttgart ist nach meiner Einschätzung zivilrechtlich nicht ordnungsgemäß abgelaufen, da zwingende Ladungsfristen für den Vorstand nicht eingehalten wurden. Die Stiftung Pragsattel ist also weiterhin existent und eben nicht aufgelöst.
Eine Auflösung der Stiftung wäre für die LHS aus meiner Sicht nicht vorteilhaft, da mit der Rückübertragung des Vermögens auf die Stadt und damit in den städtischen Haushalt die Verwaltung dieses Vermögens notwendig würde. Bisher läuft die Verwaltung des Vermögens durch den Vorstand der Stiftung problemlos und ehrenamtlich. Weiter werden durch eine Rückübertragung des Vermögens auf die LHS Steuerrisiken ausgelöst, die unnötig sind.
Die geplante Organisierung über einen Betrieb gewerblicher Art – Stuttgarter Philharmoniker – ist nur eine Hilfskonstruktion zur Minimierung des Risikos für die LHS und zur Rettung der von der Stiftung erlangten Vorteile insbesondere hinsichtlich Abzugsfähigkeit von Umsatzsteuer aus den Umbau- und Modernisierungskosten.
Die Arbeit der Stiftung Pragsattel – Theaterhaus Stuttgart war bisher sehr erfolgreich. Durch die sparsamste Betriebsführung des Vorstands und wegen Ausgabenblockade infolge fehlender Beschlüsse zum jährlichen Haushalt aufgrund nicht mehr zusammengetretenem Stiftungsrat hat sich inzwischen ein “Geldsack” bei der Stiftung angesammelt. Nach der Satzung der Stiftung sind die Mittel der Stiftung für kulturelle Zwecke zu verwenden. Auskunftsgemäß liegen Anträge auf Bezuschussung kultureller Aktivitäten dem Stiftungsvorstand vor. Nur durch Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Stiftungsorgans Stiftungsrat ist eine ordentliche Stiftungsarbeit wieder möglich. Deshalb muss der GR die Mitglieder in den Stiftungsrat jetzt neu wählen und die Stiftung insoweit wieder beleben.