Haushaltsantrag vom 10/20/2009
Nr. 387/2009

Haushaltsantrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Haushalt 2010/11 Antrag Nr. 24
Klinikum: unser Ölgäle

I Kreditermächtigung / Höchste Priorität für Palliativstation

Da die Investitionen in dringend notwendige neue Medizingerätetechnik sowie die Einrichtung einer Palliativstation nicht durch die Fallpauschalen der Kostenträger finanziert werden und sich das Land aus der gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierung von Großgeräten zurückgezogen hat, sind die Krankenhausträger gezwungen, ihren Krankenhäusern Investitionszuschüsse zu gewähren. Bis vor vier Jahren bewilligte die Stadt noch einen jährlichen Zuschuss von 6,5 Mio Euro mit dem das Klinikum Großgeräte beschaffen konnte. Seit dem erhält es lediglich eine Kreditermächtigung von der Stadt, die für den Haushalt 2010/11 erneuert werden muss.


Wir beantragen:

1. Dem Klinikum wird eine Kreditermächtigung eingeräumt über 25.000.000 EUR. Diese wird zur Teilfinanzierung der nachweislich notwendigen Großgeräte für das Klinikum in Höhe von 44 Mio. EUR zweckgebunden.
2. Für die Einrichtung einer Palliativstation erfolgt eine Teilzweckbindung in Höhe von 500.000 EUR. Die Maßnahme hat höchste Priorität.
3. Bisher werden die Zinszahlungen für diesen Kredit bei der Betrachtung der schwarzen Null nicht angerechnet. Zukünftig wird mit den Tilgungsraten ebenso verfahren, um die Eigenkapitalquote des Klinikums von zurzeit 5 Prozent nicht unter diesen Wert sinken zu lassen.


II Olgahospital

Das Olgahospital ist das Flaggschiff der Pädiatrie in Deutschland. Sein ‚alles unter einem Dach’ hat immer noch Modellcharakter. Die hohe medizinische Qualität mit ihrer Diversifizierung in die verschiedenen Fachdisziplinen galt und gilt als hohes Gut, das erhalteswert ist. Darüber hinaus wird der Mehraufwand der stationären Behandlung von Kindern in den DRG-Pauschalen für die Pädiatrie nicht ausreichend berücksichtigt und muss von der Erwachsenenmedizin quersubventioniert werden.
Ein externer Gutachter hat nun errechnet, dass der daraus resultierende Sockelbetrag 5 Mio. EUR beträgt. Dieser ließe sich nur durch die weitgehende Aufgabe der ambulanten Versorgung der Kinder im Olgahospital vermeiden.


Wir beantragen:

1. Die Stadt bewilligt einen Sockelzuschuss an das Klinikum von 5.000.000 EUR p.a.
2. Der Sockelbetrag wird um die Ergebnisse der Verhandlungen mit den Krankenkassen über eine Erstattung der ambulanten Leistungen des Olgahospitals nach § 120 bzw. mit der Kassenärztlichen Vereinigung über eine Erstattung aus dem Budget für ambulante Leistungen jeweils reduziert. Die Ergebnisse des extern begleiteten Projekts am Olgahospitals, die in den Jahren 2010 und 2011 wirksam umgesetzt werden können, reduzieren ebenfalls den Sockelbetrag.


Muhterem Aras Werner Wölfle