Anfrage vom 01/29/2004
Nr. 30/2004

Anfrage
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Betreff

Wohnraumversorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern - Fachberatung

Die obige Thematik wird in der GRDrs 1059/2003 behandelt.
Ziel der Politik und der Verwaltung muß sein, die Asylbewerber und Flüchtlinge - sofern es die politische und rechtliche Lage erlaubt - in ihre Heimatländer zurückzuführen.
Eine bestehendes Asyl- und Flüchtlingsverhältnis darf nicht dazu führen, sich im Aufnahmeland einen Aufenthaltsstatus zu verschaffen.
Allein schon durch die hohen Sozialleistungen, die dieser Personenkreis beansprucht, haben staatliche Stellen die Aufgabe, einer Verstetigung und Verfestigung des Aufenthalts- verhältnisses dieses Personenkreises im öffentlichen Interesse entgegenzuwirken.
Aus der Drucksache geht für uns nicht hervor, wie die Verwaltung in diesem Sinne verfährt.

Wir fragen deshalb an:
  1. Warum wirkt die Stadt verstärkt darauf hin, den zeitlich befristeten Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu verfestigen?
  2. Ist die Umwandlung von Hotelunterkünften in feste Interimswohnungen gemäß obiger Drucksache nicht ein Schritt in die Verfestigung der Wohnsituation und deshalb abzulehnen?
  3. Aus welchem Bestand kommen die zusätzlichen Interimswohnungen?
  4. Welche haushaltswirksamen Sparpotentiale werden in diesem Bereich realisiert?

Die "Fachberatung" zur Verbesserung der Lebenssituation von kranken und behinderten Flüchtlingen gemäß GRDrs 868/2003 widerspricht dem Grundsatz, wonach nur akute Krankenfälle zu behandeln sind. Die Drucksache liest sich im übrigen wie ein Leistungs- katalog unseres Sozialstaates, der wieder einmal zeigt, welch wohl einmaliges Entgegen- kommen für Personen aus aller Welt durch den deutschen Sozialstaat zu erwarten ist.

Wir fragen an:
  1. Wie hoch sind Personal- und Mitteleinsatz in diesem Bereich (auch freie Träger)?
  2. Wie hoch sind die Fallzahlen im Bereich gesundheitlicher Erkrankungen und Traumatisierungen gemäß GRDrs 868, Anl.1 Problembeschreibung Absatz 3?



Dieter Lieberwirth Sabine Johnson Erwin Joos
Gruppensprecher