Antrag vom 12/01/2000
Nr. 722/2000

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

GRDrs 727/2000, Büropark Fasanenhof-Ost

Im Kooperationsvertrag wird in § 3 folgende Präzisierung vorgenommen:

II. Herstellung der Anbindung an die Bundesstraße B 27 gemäß Bebauungsplan vom 2.3.1998 bis zum 31.12.2003. Dieser Termin ist nur dann nicht rechtsverbindlich, wenn die baurechtlichen Grundlagen nicht rechtzeitig vorliegen.

III. Herstellung der Anbindung an die Stadtbahn bis zum 31.12. 2006. Dieser Termin ist nur dann nicht rechtsverbindlich, wenn die mit Nachdruck durchzuführende Planfeststellung samt gegebenenfalls erforderlichen Enteignungsverfahren nicht rechtzeitig zum Abschluß gebracht werden kann. Sollten die GVFG-Mittel nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen, tritt die Stadt in eine Vorfinanzierung ein.

Ferner beantragen wir, den Beschlußantrag um folgenden Satz zu ergänzen:

Die Waldfläche von 1.5 ha darf erst ausgestockt werden, wenn die Ersatzpflanzung von 3 ha Wald rechtlich und finanziell abgesichert ist.

Begründung:

Zu II und III in § 3 des Kooperationsvertrags: Nur auf der Basis dieser Verkehrsprojekte ist die insgesamt angestrebte Nachverdichtung im Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost praktikabel und verantwortbar.
Zur Ergänzung des Beschlußantrags: Dies dient der Präzisierung des guten Willens der Stadt gegenüber der Öffentlichkeit.





Dr. Rainer Kußmaul Edeltraud Hollay Manfred Kanzleiter
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvors. Stv. Fraktionsvors.




Gisela Abt