Antrag
vom
08/16/2000
Nr.
549/2000
Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen
CDU-Gemeinderatsfraktion
Betreff
Entwicklung der Strompreise
Durch die Liberalisierung der Energiemärkte und den damit eingetretenen Wettbewerb sind erfreulicherweise für alle Strombezieher (Industrie, Gewerbe, Privathaushalte) die Strompreise deutlich gesunken. Auch die Stadt Stuttgart hat mit einer Reduzierung ihrer Stromkosten mit rund 4,8 Mio. DM im Jahr 1999 von dieser Entwicklung profitiert.
Vom Bundesgesetzgeber wurden jedoch in diesem Jahr zwei Gesetze verabschiedet, die zu einer Erhöhung der Strompreise führen werden:
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) ist zum 1.4.00 in Kraft ge- treten und hat u.a. die Einspeisevergütungen für regenerative Energieträger deutlich erhöht. Die Mehrkosten werden durch einen Zuschlag auf alle Stromkunden umgelegt, der in einer Grössenordnung von ca. 0,50 Pf/kWh liegen soll.
Am 18.5.00 ist das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Koppelung (KWK-Gesetz) in Kraft getreten. Auch hier sollen die Mehrkosten durch einen Zuschlag auf alle Stromkunden abgewälzt werden. Aus Expertenkreisen ist zu hören, dass der KWK-Zuschlag bis zu 0,90 Pf/kWh betragen soll.
Wir fragen:
1. Mit welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt rechnet die Verwaltung mit einer Strom-
kostenerhöhung für alle Verbraucher aufgrund dieser beiden Bundesgesetze?
2. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Verwaltung für den städtischen Haushalt? Wie
stellt sich die Entwicklung der Energiekosten unter diesen Prämissen für den Ver-
gleichszeitraum 1998 bis 2001 dar?
Michael Föll Stefan Barg Elisabeth Heinz
Fraktionsvorsitzender Stv. Fraktionsvorsitzender