Antrag vom 07/16/2002
Nr. 257/2002

Antrag
Stadträtinnen / Stadträte - Fraktionen

SPD-Gemeinderatsfraktion
Betreff

Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe - Ein Beitrag, der sozialen Entmischung unserer Wohngebiete entgegenzuwirken, Teil II

In der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu unserem Antrag 194/2002 wird die Befreiung von der Fehlbelegung in einzelnen Stadtteilen abgelehnt, obwohl die landesgesetzlichen Regelungen dies zulassen würden.

Aus dem der Stellungnahme beigefügten Schreiben des Wirtschaftsministeriums geht hervor, dass die Landesregierung eine andere Meinung vertritt: "Das Wirtschaftsministerium geht nach wie vor davon aus, dass diese Vorschrift (wonach bestimmte Gebiete einer Stadt aus dem Anwendungsbereich der Fehlbelegungsabgabe herausgenommen werden können), die der Bundesgesetzgeber jüngst auch in das neue Wohnraumförderungsgesetz aufgenommen hat und die z.B. in Nordrhein Westfalen bereits länger praktiziert wird, rechtlich und tatsächlich vollziehbar ist".
Was in NRW geht, müsste eigentlich auch in Stuttgart funktionieren.

Erfreulich ist es aus unserer Sicht immerhin, dass inzwischen eine Diskussion in Gang kam, die die völlige Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe nicht mehr ausschließt. Siehe hierzu das Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 27.12.01 ("...halte ich jedoch auch einen Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe im Land insgesamt mittelfristig für erwägenswert..."). Weitergehend verlangt die SPD-Landtagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf vom 1. Juli d.J. die Beendigung der Fehlbelegungsabgabe bis Ende 2002.


Deshalb beantragen wir:
  1. Das Thema wird gem. § 11 (5) der Geschäftsordnung des Gemeinderats auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses am 19. Juli 2002 und - soweit erforderlich - auf die Tagesordnung des Gemeinderats am 24. Juli 2002 gesetzt.
  2. Dabei wird folgender Beschlussantrag zur Abstimmung gestellt:

    a) Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart begrüßt die Überlegungen zur Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe und fordert den Landtag und die Landesregierung auf, das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für Baden-Württemberg zum 31. 12. 2002 auslaufen zu lassen.

    b) Sollte bis zum Ende der Sommerpause ersichtlich sein, dass die Landesregierung bis Ende 2002 die Fehlbelegungsabgabe (noch) nicht beseitigen möchte, wird die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat noch im Herbst d.J. eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen, die von der bestehenden Gesetzeslage ausgeht und das Ziel verfolgt, die Fehlbelegungsabgabe in allen Gebieten der Stadt, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, abzuschaffen.





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